Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 52 Seiten
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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: Ergebnisbericht der Vernehmlassung
den, dass auch die Nationalbank in die Liste der verselbständigten Einheiten aufgenommen werden kann.
6.3 Der Bund als Anleger
Das Kapitel wird begrüsst. Von den Kantonen kommen keine konkreten Rückmeldungen. Die SPS regt an, dass der Bund eine aktivere Rolle einnehmen solle als in diesem Kapitel dargestellt und es sollte ergänzt werden, wie die Finanzflüsse auf die Pariser Klima-Ziele ausgerichtet werden (auch: PA2030, SEXG, PRONAT, foraus). Für die SBVg ist unklar, über welche Institutionen der Bund nachhaltiger anlegen möchte und wie der Einfluss konkretisiert werde (auch AMAS). Economiesuisse betont den Einfluss des Bundes als Anleger. Für den ETH-Rat sollte man das Kapitel klarer in Bezug auf das Netto-Null Ziel formulieren (und nicht von «CO2- armer Wirtschaft» sprechen). Für collabhel, BLSUI und SDSN stellen die ESG-Kriterien eine ungenügende Grundlage dar. Swissmem lehnt hingegen eine Beschränkung der Anlagepolitik des Bundes ab und verweist auf das Resultat der Kriegsgeschäfte-Initiative.
6.4 Der Bund als Arbeitgeber
Das Kapitel und die Vorbildrolle des Bundes in diesem Bereich werden begrüsst. Für TI sollte die Mehrsprachigkeit und der Schutz der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung ausgebaut werden. Für den SBV-USP sollte in der Verwaltung verstärkt auf ortsungebundene Arbeitsmodelle gesetzt werden. Angeregt wird, die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie zu erwähnen, auf Kapitel 4.3 zu verweisen und Massnahmen zu konkretisieren (SGB, ETH-Rat). Weiter wird angeregt:
– dass die Vertretung von Frauen in bundesnahen Unternehmen gefördert werde (PA2030, SEXG).
– dass nicht nur Aspekte der Chancengleichheit, sondern auch Nachhaltigkeitsfragen miteinbezogen werden sollen (Mercator, ferner PRONAT).
– dass der Personalbestand plafoniert wird (Swissmem) und der Frauenanteil nicht über Quoten geregelt werde (HandelCH und SFF).
– dass der Titel gendergerecht auf «Der Bund als arbeitgebende Institution» abgeändert werde sowie alle Formen von Diskriminierungen erwähnt werden (foraus).
6.5 Der Bund als Verbraucher von natürlichen Ressourcen
Das Kapitel wird begrüsst und die Vorbildrolle des Bundes wird als wichtig erachtet. Für den Kanton GR fehlen die Ressourcen Wasser und Boden, ausserdem weist er darauf hin, dass sich der Bund bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten an den eigenen Sektoralpolitiken zu orientieren und die Kantone zu respektieren hat. SO begrüsst die aufgeführten Massnahmen, für SO scheinen jedoch ähnliche Massnahmen auf allen Staatsebenen als zweckmässig. ZG weist darauf hin, dass die hart formulierten Schwellenwerte je nach Stand der Forschung kurzfristig in eine Sackgasse führen könnten und regt an, Schwellenwerte mit grösserem Spiel-