Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 52 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: Ergebnisbericht der Vernehmlassung

6.1 Der Bund als Beschaffer

BL schlägt vor, dass bei der Beschaffung und besonders bei Bauaufträgen immer eine Holzvariante geprüft werden sollte (ferner HSVSH). Der SBV-USP fordert, dass sich der Bund bei der Beschaffung auf Schweizer Anbieter konzentriere.

Für BS und den SSV ist der Abschnitt zu vage formuliert und es wird daher gefordert, dass das Kapitel verbindlicher formuliert wird. Auch die SPS und verschiedene weitere (collabhel, PA2030, PEYE, SEXG) kritisieren, dass keine klaren Ziele genannt werden. Sie fordern ein Monitoring sowie ein öffentliches Berichtsformat, um die nachhaltige Beschaffung messen zu können und schlagen folgende drei Aspekte vor:

– Kennzahlen zur Entwicklung der nachhaltigen Beschaffung, auch im Verhältnis zum gesamten Beschaffungsvolumen

– klare Kriterien in Ausschreibungen

– Kontrollen zu den Kriterien

Economiesuisse und Wyss Academy weisen auf die Wichtigkeit des neuen Bundesgesetzes über öffentliche Beschaffungen hin (ferner Swissmem und BAUENCH). Für economiesuisse (sowie WaldCH) fehle es momentan an einheitlichen Instrumenten für Bauherren, um Qualitäts- und Innovationswettbewerb zu ermöglichen. Wyss Academy hingegen fordert ein klares Ziel, das prüfe, dass nach fünf Jahren die Umsetzung auf mehr als 70 % des Beschaffungsvolumens stattgefunden hat. Nachhaltige Innovationen sollen so gefördert werden (auch SDSN, ferner BLSUI). In verschiedenen Stellungnahmen wird angeregt, dass bei der Beschaffung auch der Aspekt des Tierwohles aufgenommen wird (Agrarallianz, SUITS).

6.2 Der Bund als Eigner von verselbständigten Einheiten

Für BL sollte auch in diesem Kapitel die nachhaltige Beschaffung thematisiert werden. AG regt an, in den strategischen Zielen zu berücksichtigen, dass gerade die Post und die SBB teilweise ihre Leistungen auch im subventionierten oder monopolitischen Markt erbringen.

Für BS ist auch dieses Kapitel zu vage formuliert (auch ETH-Rat) und insbesondere das Controlling in diesem Bereich sei von Interesse. Für die SPS solle der Bund verantwortungsvolles Verhalten nicht «erwarten», sondern «einfordern» (auch u. a. AWS, PA2030, SDSN, SEXG, PRONAT).

Economiesuisse betont die Wichtigkeit von Nachhaltigkeitszielen für verselbständigte Einheiten sowie auch deren Überprüfung. Lugano weist darauf hin, dass auch die regionalen Auswirkungen von Entscheidungen in die Überprüfung miteinbezogen werden.

Swissmem regt an, dass solch verselbständigte Einheiten konsequent privatisiert werden, um sich wirtschaftlich entwickeln zu können. WBG regt hingegen an, dass die Vergabepraxis beim Verkauf von Grundstücken von bundesnahen Betrieben angepasst wird und nicht mehr an den Meistbietenden verkauft werden muss und dadurch ein Beitrag zu einem ausgewogeneren Wohnungsangebot geleistet wird. Gemäss Noe21 sollen die rechtlichen Mittel angepasst wer-