Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/67: Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) · 69 Seiten

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Zusammenfassung

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 11. November 2020 bis zum 26. Februar 2021. Im Rahmen der Vernehmlassung reichten 108 Teilnehmende eine Stellungnahme ein. Eine grosse Mehrheit begrüsst die Vorlage grundsätzlich (25 Kantone, vier Parteien und 11 Gerichte/Justizverwaltungen, 38 Organisationen und weitere Vernehmlassungsteilnehmende). Acht Teilnehmende (ein Kanton, drei politische Parteien, ein Gericht und drei Organisationen) lehnen die Vorlage grundsätzlich ab. Die Standpunkte und Mehrheiten sind jedoch je nach Themenbereich des Entwurfs unterschiedlich.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren für das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) dauerte vom 11. November 2020 bis zum 26. Februar 2021. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft die Gerichte der schweizerischen Eidgenossenschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben alle Kantone, sechs politische Parteien, 16 Gerichte/Justizverwaltungen, sowie 59 Organisationen und weitere Vernehmlassungsteilnehmende. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Bericht auf 108 Stellungnahmen.

Eine Organisation (Schweizerischer Arbeitgeberverband) hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Im Bericht sind die eingereichten Stellungnahmen zusammengefasst. Zuerst sind die allgemeinen Bemerkungen aufgeführt (Ziff. 3 und 4), anschliessend die Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln (Ziff. 5), gefolgt von den weiteren Vorschlägen (Ziff. 6) und schliesslich die Bemerkungen zum erläuternden Bericht (Ziff. 7). Sämtliche Stellungnahmen sind zusammen mit diesem Bericht integral veröffentlicht unter Startseite BJ > Staat & Bürger > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden.

Diverse Stellungnahmen (GR, OW, SH, BVGer, MKG, ObG BE, AG AV, AV ZG, SGAV, ZAV) verweisen zusätzlich auf die Stellungnahmen von anderen Vernehmlassungsteilnehmenden, weshalb sie nur dann einzeln zitiert werden, wenn sie abweichen.

Soweit nicht anders bezeichnet, bezieht sich die Nummerierung der aufgeführten Artikel auf den Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz.

2 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden

Ein Verzeichnis der Kantone, Parteien, Gerichte/Justizverwaltungen, Organisationen und Personen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, sowie der verwendeten Abkürzungen findet sich im Anhang.