Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/67: Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) · 69 Seiten
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7.10 Ziff. 4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
GE bezweifelt die im erläuternden Bericht als neutral bezeichneten Umweltfolgen. Es wird eine beträchtliche Anzahl von Speicherservern benötigt für den elektronischen Austausch, die Ressourcen (seltene Metalle, Energie) benötigen. Eine gründlichere Analyse des Themas scheint notwendig.
7.11 5.4.3 Verordnungs- und Regelungskompetenzen in den Prozessgesetzen (Änderung anderer Erlasse)
BL und SSK beantragen eine einheitliche Regelung der elektronischen Eingaben, weswegen die Kompetenzdelegation im BGG für die Regelung der Formate ans BGer gestrichen werden soll.
8 Zugang zu den Stellungnahmen
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht, öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.