Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/67: Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) · 69 Seiten

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gutachtungen im IV-Bereich), audiovisuelle (Observationen) Daten und andere spezielle Beweismittelformen (Ergebnisse bildgebender medizinischer Abklärungen) an. Es ist eine Lösung zu wählen, welche die Digitalisierung dieser Daten erlaubt resp. kompatibel ist.

7.7 Ziff. 4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinde sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

BE begrüsst den in den Schlussbestimmungen der Verfahrensgesetze aufgenommenen Investitionsschutz und regt an, dass in den Erläuterungen darauf Bezug genommen wird, welche finanziellen Auswirkungen auf die Kantone daraus entstehen. Auch GL bemängelt, dass der erläuternde Bericht keine vertieften Auseinandersetzungen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Kantone enthält.

NE beantragt, dass der Anwendungsbereich und die Konsequenzen für die kantonalen Behörden, nicht nur in finanzieller Hinsicht, in der Botschaft klarer dargelegt werden. Auch SO kritisiert, dass die Auswirkungen auf die Kantone sehr knapp ausfallen.

GL kritisiert, dass der Bericht keine Ausführungen zur zeitlichen Umsetzung enthält. Er geht davon aus, dass das BEKJ nicht integral zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft gesetzt wird, sondern in gestaffelter Weise. Die KKLJV merkt an, dass beim Festlegen der Frist für das Inkrafttreten des BEKJ genügend Zeit vorgesehen wird, um die entsprechenden Ressourcen budgetieren und bereitstellen zu können.

Das KGer SG merkt an, dass für die Gerichte ein beträchtlicher Mehraufwand und auch namhafte Mehrkosten entstehen werden. Die Schlichtungsbehörden werden in SG im Milizsystem geführt. Diese werden zukünftig voll digital ausgerüstet müssen. Auch beim Kanzleipersonal erfolgt ein erheblicher Mehraufwand durch das Scanning der eingereichten Unterlagen, oft nicht A4-Grösse haben. Der finanzielle Mehraufwand lässt sich nicht abschätzen, aber er wird als sehr gross eingeschätzt. Potentielle Einsparungen werden explizit verneint.

Der SSV widerspricht dem erläuternden Bericht, dass die Vorlage keine spezifischen Auswirkungen auf Gemeinden hat.

7.8 Ziff. 4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die FER ist überzeugt, dass die Einführung des BEKJ die Fallbearbeitung quantitativ und qualitativ verbessert, insbesondere im Hinblick auf Kosten und Verzögerungen. Jedoch wird die Vorlage für private Akteure, insbesondere kleine und mittelgrosse Anwaltskanzleien sowie Notariate, wahrscheinlich zu erheblichen Kosten führen können für die Anpassung der technischen Infrastruktur und Arbeitsmethoden.

7.9 Ziff. 4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

PrivaSphere merkt an, dass die zukünftig beschriebene Situation bereits dem heutigen status quo entspricht. Lediglich muss heute der Rechtsschrift noch eine qualifizierte elektronische Signatur hinzugefügt werden, wobei es gute Gründe gibt, dies auch weiterhin beizubehalten. Zudem übermitteln Fachapplikationen über Programmierschnittstellen bereits heute direkt.