Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 8 Seiten
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1 Gegenstand der Vernehmlassung
FADO ist ein Bildspeicherungssystem der EU für den Austausch von Informationen über Sicherheitsmerkmale und potenzielle Fälschungsmerkmale in echten und gefälschten Dokumenten zwischen den Schengen-Staaten. FADO wurde bis jetzt gestützt auf die
Gemeinsame Massnahme 98/700/JI1 betrieben und angewendet. Diese gehört allerdings nicht formell zum Schengen-Besitzstand und wurde von der Schweiz nie übernommen. Gleichwohl beteiligt sich die Schweiz de facto seit dem Jahre 2010 an FADO. Mit der neuen Verordnung (EU) 2020/493 wurde das FADO-System auf eine neue rechtliche Basis gestellt, die die bisherige Rechtsgrundlage ersetzt, und nun auch ausdrücklich als Schengen-Weiterentwicklung bezeichnet. Zudem soll die Verantwortung für den Betrieb des Systems vom Generalsekretariat des Rates der EU an die Agentur der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) übertragen werden.
Die Schweiz hat sich mit dem Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA)2 grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet (Art. 2 Abs. 3 und Art. 7 SAA). Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am 30. März 2020 die Verordnung (EU) 2020/493 verabschiedet. Die Schweiz hat den Notenaustausch zur Übernahme der Verordnung am 24. April 2020 unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen abgeschlossen. Die Frist für die Übernahme dieser EU-Verordnung endet am 23. März 2022. Innerhalb dieser Zeitspanne muss auch eine allfällige Referendumsabstimmung stattfinden.
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/493 sind grundsätzlich direkt anwendbar, enthalten aber gleichwohl einige Vorgaben zuhanden des nationalen Gesetzgebers. So ist die Schweiz insbesondere angehalten festzulegen, welche nationalen Behörden Zugriff auf das System FADO (False and Authentic Documents Online) erhalten und über welche Zugriffsrechte sie verfügen (Art. 4 Abs. 6 Verordnung (EU) 2020/493). Die Übernahme dieser EU-Verordnung erfordert entsprechende Anpassungen im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361).
2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Am 25. November 2020 beauftragte der Bundesrat das EJPD, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis am 11. März 2021.
Zur Vorlage sind insgesamt 46 Rückmeldungen eingegangen. Neun Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen verzichten ausdrücklich auf eine Stellungnahme (GR, OW, BGer, SAV, SIAA, Flughafen ZH, KID, SSK, SKG). Die weiteren Rückmeldungen teilen sich wie folgt auf:
1 Gemeinsame Massnahme 98/700/JI vom 3. Dezember 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Errichtung eines Europäischen Bildspeicherungssystems (FADO), Fassung gemäss ABl. L 333 vom 9.12.1998, S. 4.