Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 8 Seiten

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- Parteien:4

- Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und der Wirtschaft:3

- Weitere interessierte Vereinigungen und Institutionen:7

Beim vorliegenden Ergebnisbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Zu den detaillierten Begründungen und den verschiedenen Einzelmeinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden (nachfolgend: Teilnehmende) wird auf deren Originalstellungnahmen verwiesen.

3 Allgemeine Beurteilung

Zustimmend:

36 Teilnehmende (23 Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH; 4 Parteien: Die Mitte, FDP, SP, SVP; 9 Organisationen und Institutionen: BVGer, economiesuisse, KKJPD, SBB, SGV, SSV, SVZ, VSED, VKM)

äussern sich grundsätzlich zustimmend. 14 dieser Teilnehmenden haben keine weiteren

Bemerkungen anzubringen (AG, AR, BS, FR, NW, SG, SH, SZ, TG, VS, ZH, FDP, BVGer, SVZ).

Die Teilnehmenden, die der Vorlage im Grundsatz zustimmen, beurteilen den Zugriff auf aktuelle Informationen über Sicherheits- und Fälschungsmerkmale generell als notwendig, um Fälschungen von Ausweispapieren im Rahmen der täglichen Arbeit, sei es bei den Polizeibehörden, im Bereich der Einwohnerdienste, des Zivilstandswesens oder etwa auch der Arbeitsmarktkontrolle zu erkennen. Ein zeitnaher und unkomplizierter Informationsaustausch über echte und gefälschte Dokumente diene der effizienten Erfüllung der verschiedenen Aufgaben. Einige Vernehmlassungsteilnehmende halten aber auch fest, dass ein Augenmerk auf die praktische Anwendung zu legen ist: So sei es wichtig, dass die entsprechenden Dokumente in allen unterstützten Sprachen verfügbar sind (LU). Für die effiziente und richtige Anwendung von FADO sei zudem erforderlich, dass die Nutzerinnen und Nutzer - beispielsweise mittels eines Schulungstools - eine adäquate Ausbildung für die Nutzung des Systems erhalten und den zugriffsberechtigten Behörden eine sachgerechte Gebrauchsanleitung in der Anwendung von FADO zur Verfügung gestellt wird (ZG). Auch die SVP hält fest, der alleinige Zugang zum System stelle noch keine Bekämpfung der Kriminalität dar; vorhanden sein müsse auch die Kenntnis über die notwendigen Abläufe einer praxisorientierten Überprüfung der Echtheit von Dokumenten.

Die Bemerkungen, die im Weiteren gemacht werden, fokussieren im Wesentlichen auf die zugriffsberechtigten Behörden gemäss Artikel 18a Absatz 3 BPI, auf die Einführung einer neuen vierten Zugriffsebene für private Organisationen auf das FADO-System, den Datenschutz sowie die finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone (vgl. die nachfolgenden Ziffern und die Originalstellungnahmen).

Ablehnend:

AsyLex lehnt die Vorlage als einzige Teilnehmerin ab. Kritisiert wird die Übernahme der Verwaltung des FADO-Systems durch Frontex, da diese Institution unter dem Verdacht möglicher Grundrechtsverletzungen und rechtswidrigen Verhaltens stehe. Ebenso werden Bedenken bezüglich der neuen Zugriffsrechte für Dritte (beispielsweise internationale Organisationen oder private Unternehmen wie Flugverkehrsunternehmen) auf FADO geäussert. Zwar sei der Zugriff bloss beschränkter Natur, jedoch könnten unter diese neue Zugriffsstufe diverse weitere Organisationen subsumiert werden, was aus Datenschutzgründen als äusserst kritisch zu beurteilen sei. Es wird gefordert, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Grundsätze strikt