Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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d. Extremitäten

170 Coxa vara congenita, sofern In der Regel wird die Coxa vara mit einer einzigen und einfachen Operation so-Operation notwendig ist wie entsprechenden Nachkontrollen behandelt. Auch wenn in gewissen Einzel-

fällen noch Reoperationen notwendig sind, erfüllt diese Ziffer die Kriterien im Sinne des neuen Artikel 13 Absatz 2 IVG nicht und wird deshalb gestrichen.

171 Coxa antetorta aut retrotorta Solche Achsenfehlstellungen haben in der Regel keinen Krankheitswert. Bis zum congenita, sofern Operation not- Ende des Wachstums kommt es häufig zur spontanen Normalisierung der Bewendig ist funde. Nur bei einem kleinen Teil besteht dann die Notwendigkeit einer Therapie.

Diese ist eine einfache Operation, die nur dann sinnvoll ist, wenn deutliche Beschwerden bestehen, was nur selten der Fall ist. Somit erfüllt die Ziffer die Kriterien des neuen Artikel 13 IVG nicht und wird deshalb gestrichen.

172 Angeborene Pseudarthrosen 172 Angeborene Pseudarthro- • Obschon Pseudoarthrosen an der Tibia am häufigsten sind, wird die Tibia der Extremitäten sen inklusive Pseudarthrosen als nicht spezifisch erwähnt, weil Pseudoarthrosen ebenfalls an anderen Extremi-

Folge einer Coxa vara conge- tätenknochen (z.B. Ulna) vorkommen können. Des Weiteren werden Pseunita, sofern eine Operation not- doarthrose der Clavicula aus dieser Ziffer ausgeschlossen, weil die Clavicula wendig ist nicht zu den Extremitäten gehört.

• Da nicht alle Pseudoarthrosen einer Behandlung bedürfen, ist das Kriterium der Notwendigkeit einer Operation erforderlich.

174… Da die Ziffer heute schon keinen Inhalt hat, wird sie gestrichen.

176 Amelien, Dysmelien und Pho- Alle Fehlbildungen an den Extremitäten werden neu unter der gemeinsamen komelien GG-Ziffer 177 subsumiert.

177 Übrige angeborene Defekte 177 Angeborene knöcherne De- Da der Titel mit den Fehlbildungen von Ziffer 176 ergänzt und dazu erweitert und Missbildungen der Extremitä- fekte und Fehlbildungen der Ext- wurde, dienen die Angaben der Kriterien als Schweregradindikator

ten, sofern Operation, Apparate- remitäten wie Amelie, Phokome-

versorgung oder Gipsverband not- lie, Dysmelien, komplexe voll-

wendig sind ständige Syndaktylien, sofern

mehrere Operationen, repetitive

Gipsversorgungen und Appara-

teversorgung notwendig sind