Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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spezifische Abklärung anerkannt

ist, überprüft werden.

206 Anodontia totalis congenita o- 206 Anodontia totalis congenita Keine Anpassung bzw. die Terminologie wurde aktualisiert.

der Anodontia partialis congenita oder Anodontia partialis conge-

bei Nichtanlage von mindestens nita bei Nichtanlage von mindes-

zwei nebeneinander liegenden tens zwei nebeneinanderliegen-

bleibenden Zähnen oder vier blei- den bleibenden Zähnen oder

benden Zähnen pro Kiefer, exklu- vier bleibenden Zähnen pro Kie-

sive Weisheitszähne fer (Weisheitszähne werden

nicht berücksichtigt)

207 Hyperodontia congenita, so- 207 Hyperodontia congenita, so- Der Schweregrad des Problems hängt nicht von der Anzahl überzähliger Zähne fern der oder die überzähligen fern der oder die überzähligen ab. Aus diesem Grund werden Stichproben durch IV-Stellen erhoben und zwar Zähne eine intramaxilläre oder in- bleibenden Zähne eine intrama- werden für jede 10. oder 20. Anmeldung unter Ziff. 207 Mundfotos und Röntgentramandibuläre Deviation verursa- xilläre oder intramandibuläre De- bilder eingefordert und zur Kontrolle an das Sekretariat der Kommission für Verchen, welche eine apparative Be- viation verursachen, welche eine sicherungsfragen der Schweizerischen Gesellschaft für Kieferorthopädie (SGK) handlung verlangt apparative Behandlung verlangt. weitergeleitet. Dies findet seinen Grund darin, dass kieferorthopädische Überle-

Odontome gelten nicht als über- gungen eine Rolle in der Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit spielen. zählige Zähne

208 Micrognathia inferior conge- 208 Micrognathia inferior conge- • Eine kieferorthopädische Abklärung wird wie bisher durch von der IV anernita mit im ersten Lebensjahr auf- nita: kannte Fachzahnärzte für Kieferorthopädie gemäss Liste auf der Homepage tretenden behandlungsbedürftigen 1. mit im ersten Lebensjahr di- SSO (https://www.sso.ch/zahnaerzte/invalidenversicherung.html ) vorausge-Schluck- und Atemstörungen, oder agnostizierten behandlungs- setzt.

wenn die kephalometrische Beur- bedürftigen Schluck- und/o- • Die kieferorthopädische Diagnose (kephalometrischer Befund) wird stichproteilung nach Durchbruch der blei- der Atemstörungen; oder benweise überprüft. Die IV-Stelle fordert das Original-Fernröntgenbild ein und benden Incisiven eine Diskrepanz 2. bei Okklusionstörung: wenn leitet dieses zur Nachmessung an das Sekretariat der Kommission für Versider sagittalen Kieferbasenrelation die kephalometrische Beur- cherungsfragen der Schweizerischen Gesellschaft für Kieferorthopädie SGK mit einem Winkel ANB von min- teilung nach Durchbruch der weiter.

destens 9 Grad (beziehungsweise bleibenden Incisiven eine • Die Terminologie wurde angepasst.

von mindestens 7 Grad bei Kombi- Diskrepanz der sagittalen

nation mit einem Kieferbasenwin- Kieferbasenrelation mit ei-

kel von mindestens 37 Grad) nem Winkel ANB von min-