Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 106Fedlex · Erläuternder Bericht
spezifische Abklärung anerkannt
ist, überprüft werden.
206 Anodontia totalis congenita o- 206 Anodontia totalis congenita Keine Anpassung bzw. die Terminologie wurde aktualisiert.
der Anodontia partialis congenita oder Anodontia partialis conge-
bei Nichtanlage von mindestens nita bei Nichtanlage von mindes-
zwei nebeneinander liegenden tens zwei nebeneinanderliegen-
bleibenden Zähnen oder vier blei- den bleibenden Zähnen oder
benden Zähnen pro Kiefer, exklu- vier bleibenden Zähnen pro Kie-
sive Weisheitszähne fer (Weisheitszähne werden
nicht berücksichtigt)
207 Hyperodontia congenita, so- 207 Hyperodontia congenita, so- Der Schweregrad des Problems hängt nicht von der Anzahl überzähliger Zähne fern der oder die überzähligen fern der oder die überzähligen ab. Aus diesem Grund werden Stichproben durch IV-Stellen erhoben und zwar Zähne eine intramaxilläre oder in- bleibenden Zähne eine intrama- werden für jede 10. oder 20. Anmeldung unter Ziff. 207 Mundfotos und Röntgentramandibuläre Deviation verursa- xilläre oder intramandibuläre De- bilder eingefordert und zur Kontrolle an das Sekretariat der Kommission für Verchen, welche eine apparative Be- viation verursachen, welche eine sicherungsfragen der Schweizerischen Gesellschaft für Kieferorthopädie (SGK) handlung verlangt apparative Behandlung verlangt. weitergeleitet. Dies findet seinen Grund darin, dass kieferorthopädische Überle-
Odontome gelten nicht als über- gungen eine Rolle in der Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit spielen. zählige Zähne
208 Micrognathia inferior conge- 208 Micrognathia inferior conge- • Eine kieferorthopädische Abklärung wird wie bisher durch von der IV anernita mit im ersten Lebensjahr auf- nita: kannte Fachzahnärzte für Kieferorthopädie gemäss Liste auf der Homepage tretenden behandlungsbedürftigen 1. mit im ersten Lebensjahr di- SSO (https://www.sso.ch/zahnaerzte/invalidenversicherung.html ) vorausge-Schluck- und Atemstörungen, oder agnostizierten behandlungs- setzt.
wenn die kephalometrische Beur- bedürftigen Schluck- und/o- • Die kieferorthopädische Diagnose (kephalometrischer Befund) wird stichproteilung nach Durchbruch der blei- der Atemstörungen; oder benweise überprüft. Die IV-Stelle fordert das Original-Fernröntgenbild ein und benden Incisiven eine Diskrepanz 2. bei Okklusionstörung: wenn leitet dieses zur Nachmessung an das Sekretariat der Kommission für Versider sagittalen Kieferbasenrelation die kephalometrische Beur- cherungsfragen der Schweizerischen Gesellschaft für Kieferorthopädie SGK mit einem Winkel ANB von min- teilung nach Durchbruch der weiter.
destens 9 Grad (beziehungsweise bleibenden Incisiven eine • Die Terminologie wurde angepasst.
von mindestens 7 Grad bei Kombi- Diskrepanz der sagittalen
nation mit einem Kieferbasenwin- Kieferbasenrelation mit ei-
kel von mindestens 37 Grad) nem Winkel ANB von min-