Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten
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3. Zusammenfassung der Stellungnahmen
3.1 Stellungnahmen zu Themenblock 1: Optimierung der Eingliederung
3.1.1 Im Allgemeinen
Die Optimierungen in der beruflichen Eingliederung werden von den Vernahmlasserinnen und Vernehmlassern durchwegs gutgeheissen und begrüsst. Es wurden keine Rückmeldungen grundsätzlicher Natur eingereicht. Die eingegangenen Forderungen beziehen sich auf Anpassungs- oder Änderungsvorschläge zu Detailfragen.
Bei den einzelnen Massnahmen wurden folgende Stolpersteine hervorgehoben:
• Ausweitung von Früherfassung und Frühintervention: Risiko der Stigmatisierung von Ju-
gendlichen und Rollenteilung der involvierten Akteure
• Integrationsmassnahmen: Zugang und zeitliche Befristung
• Berufsberatung: zeitliche Befristung
• Erstmalige berufliche Ausbildung: Vorgabe, dass die Weiterführung der beruflichen Aus-
bildung im ersten Arbeitsmarkt erfolgen muss
• Mitfinanzierung kantonaler Brückenangebote und Koordinationsstellen: Höhe der Finan-
zierung
• Personalverleih: Modalitäten der Entschädigung und Befristung der Massnahmedauer
• Taggelder: Klärungsbedarf bezüglich der Formulierungen
• Unfallversicherung (UV): fehlende Regelung zu Beginn und Ende der UV von Personen in
Massnahmen der IV
3.1.2 Themen im Einzelnen Früherfassung und Frühintervention
Die Ausweitung der Früherfassung und der Frühintervention wird von allen Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern, darunter mehrere Kantone, SODK und SGV, (zum Teil explizit) begrüsst. Als Stolpersteine bei der Umsetzung werden oft die Rollenteilung zwischen der IV, der Volkschule und den kantonalen Instanzen sowie das Risiko der Stigmatisieung von Jugendlichen genannt.
Artikel 1ter Absatz 1 E-IVV (Früherfassung)
Es sind 5 Stellungnahmen eingegangen.
SO, TI, VS und SSV begrüssen die Ausweitung der Früherfassung auf von Invalidität bedrohte Minderjährige ab dem vollendeten 13. Altersjahr und auf Personen mit drohender Arbeitsunfähigkeit explizit, weil dadurch die Früherkennung von psychischen Auffälligkeiten bei allen Altersgruppen unterstützt werde. Betreffend die Herausforderungen im Bereich der Früherfassung von (noch schulpflichtigen) Jugendlichen regen SO und VS an, dass die Meldung nur durch spezialisierte Fachpersonen und nach erfolgter Rollenklärung zwischen der IV und den kantonalen Instanzen erfolgen soll, um das Risiko einer frühen Stigmatisierung bzw. einer Medikalisierung von normalen pubertären Verhaltensweisen zu vermeiden. SO verlangt das Einholen des Einverständnisses der erziehungsberechtigten Personen vor der Meldung. Bei den von Arbeitsunfähigkeit bedrohten Erwachsenen vermisst der SAV nach der Streichung der Kriterien in Artikel 1ter E-IVV jegliche Orientierungshilfe für eine Meldung und fordert, dass den Arbeitgebenden weiterhin eine Orientierungshilfe geboten werde. Coraasp macht darauf aufmeksam, dass die Meldung von Jugendlichen mittels zielgruppengerechter Kommunikation umzusetzen sei. Verlangt wird ein persönliches Vorgespräch, um die Betroffenen angemessen zu informieren.
Artikel 1sexies Absatz 2 E-IVV (Frühintervention)
Es sind 69 Stellungnahmen eingegangen.