Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/101: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 11 Seiten
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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) – Ergebnisse der Vernehmlassung
Absatz 3
FER und der Kanton VS unterstützen die Forderung, ein ISMS einzurichten, das auf ISO-Normen beruht. Economiesuisse ist der Meinung, dass das verlangte Managementsystem gemäss gängigen Standards und Zertifizierungen akzeptiert werden soll. Der Markt habe hier bereits ausreichende Grundlagen geschaffen, so dass eine schweizspezifische Regulierung nicht zielführend sei.
Swisscom, Sunrise und FER erwähnen die ISO-Norm ISO/IEC 27001 als Referenz für die
Entwicklung eines Sicherheitsmanagementsystems, und Swisscom, Salt, VS und FER unterstützen das Kontinuitätsmanagementsystem und das Management von Sicherheitsvorfällen.
Sunrise betreibt ein Business Continuity Management System nach ISO/IEC 22301. Swisscom und Sunrise erwähnen auch diese Norm als Referenz für die Erstellung eines
Kontinuitätsmanagementsystems.
Art. 96f Sicherheit von Netzen und Diensten, die von Mobilfunkkonzessionärinnen betrieben werden (Betrieb sicherheitskritischer Fernmeldeanlagen)
Absatz 1
Asut stimmt der Vorlage zu. Sie orientiere sich im Wesentlichen an Massnahmen, welche auch in anderen Ländern (insbesondere EU) implementiert würden und basiere auf international anerkannten Sicherheitsnormen und -initiativen (z. B. ENISA, NESAS, GSMA knowledge base, SCAS, 3GGP,
ISO). Indem auf eine nationale Sonderlösung weitgehend verzichtet werde, könnten die Massnahmen effizient umgesetzt und die Sicherheitsstandards laufend den technischen Entwicklungen angepasst werden. Zudem orientierten sich auch die international tätigen Technologiefirmen sowie zunehmend auch die Schweizer Geschäftskunden an diesen Standards (z. B. Finanzbranche). Letzteres führe branchenübergreifend zu einer Erhöhung der Netzwerksicherheit und zeige zudem, dass Markt und Wettbewerb automatisch zu einer Steigerung des Sicherheitsniveaus führten.
Swisscom teilt mit, dass sie die einschlägigen, international etablierten Sicherheitsnormen bereits anwendeten.
Salt begrüsst die vorgeschlagene Zertifizierung nach anerkannten Sicherheitsnormen. Es gelte zu verhindern, dass hier schweizspezifische Normen geschaffen würden. Die Schweizer Mobilfunknetze würden vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) als systemrelevant und als kritische Infrastruktur eingestuft. Die entsprechenden Fernmeldeanlagen seien somit
sicherheitskritisch. Salt ist deshalb nicht klar, was das BAKOM diesbezüglich genau definieren soll.
Absatz 2
Der vorgeschlagenen Standortpflicht bezüglich Netzwerk- und Sicherheitsbetriebszentren (Schweiz, EWR Vereinigtes Königreich) stimmen IVR, KKPKS, KKJPD, SG, KAPO AI, GVZG, BE, OW, GE, GL, FKS, SO, VD, VS, ZH und Swisscom zu. Salt möchte die Regelung auf Staaten mit
angemessenem Datenschutz gemäss Liste des EDÖB ausdehnen. Neben ihrem Einverständnis zu
einer Standortpflicht schlagen IVR, KKPKS, KKJPD, SG, KAPO AI, GVZG, BE, OW, GE, GL, FKS,
SO und VD vor, auch einen Firmensitz oder Ableger in der Schweiz vorzuschreiben.
Art. 96g Sicherheit von Netzen und Diensten, die von Mobilfunkkonzessionärinnen betrieben werden (anwendbare Vorschriften und Aufsicht)
Absatz 1
Die SVP geht davon aus, dass die Ausgestaltung der untergeordneten TAV durch das BAKOM in enger Zusammenarbeit mit der Branche erfolge.
Gemäss asut seien spezielle Regelungen für die Schweiz zu vermeiden, da damit der technologische Fortschritt und die Innovationskraft gebremst werde. Dies gelte auch für die TAV.