Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/101: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) – Ergebnisse der Vernehmlassung
SUISSEDIGITAL und Salt wünschen, auf internationale Normen abzustellen.
Swisscom hält es für notwendig, dass sicherheitsspezifische Änderungen bei zeitlich und inhaltlich beschränkten Router-Zugängen im Rahmen des Supportprozesses vorgängig mit den IAP zu
diskutieren und auf mögliche Alternativen zu prüfen sind. Allgemein sollen die TAV den betroffenen IAP vorgängig vorgelegt werden. Zudem sollen die Vorschriften nicht derart restriktiv sein, dass das Management des CPE durch die FDA unnötig erschwert oder gar verunmöglicht wird.
Absatz 3
FKS, Gebäudeversicherung Zug, BE, GE, OW, SO, SG, VD, Kapo AI, KKJPD, KKPKS und IVR
fordern, dass Sperrungen oder Einschränkungen bei der Nutzung von Internetzugängen oder
Adressierungselementen sehr selektiv erfolgen. Nur in Ausnahmefällen sollen sie dazu führen, dass über die betroffenen Anschlüsse keine Notrufnummern mehr gewählt werden können.
FKS, Gebäudeversicherung Zug, BE, OW, SO, Kapo AI, KKJPD, KKPKS und IVR beantragen,
dass die betroffenen kantonalen Notrufzentralen informiert werden, falls durch die Einschränkungen mehr als 1000 Kundinnen und Kunden während mehr als 15 Minuten betroffen sein könnten.
AG, AI, AR, BL, GL, LU, NW, TI, TG, ZG und RK MZF fordern, dass bei Internetzugängen oder Adressierungselementen, von denen eine Gefährdung kritischer Infrastrukturen ausgeht, eine Pflicht zur Sperrung eingeführt wird.
Gemäss BL sollen die IAP verpflichtet werden, die von Sperrungen oder eingeschränkter Nutzung betroffenen Kundinnen und Kunden bei der Behebung des zugrundeliegenden Sicherheitsproblems zu unterstützen. Allgemein sollen die IAP die Internetzugänge so rasch wie möglich wiederherstellen.
TI fordert, dass Datenanalysen der IAP im Zusammenhang mit der Sperrung von Internetzugängen den Datenschutz nicht beeinträchtigt.
ZG wünscht, dass zur Vermeidung von Elektroschrott ergänzende Regelungen beim Verkauf und den Herstellern der Fernmeldeanlagen geprüft werden.
Swisscom stellt sich auf den Standpunkt, dass schädliche Aktivitäten auch von gemäss BÜPF
überwachten Anschlüssen ausgehen könnten. Zum Schutz der Netze und Dienste sollten auch diese durch die IAP gesperrt werden können, insbesondere bei beträchtlicher Gefahr für Sicherheit und Stabilität der Kommunikationseinrichtungen. Zur Implementierung der Sicherheitsmassnahmen sowohl im Fest- als auch im Mobilfunknetz seien angemessene Umsetzungsfristen einzuräumen und die IAP bei der Umsetzung eng einzubeziehen. Bezüglich mobilen Internetzugängen müssten die technischen Möglichkeiten zur Sperrung erst noch geschaffen werden. Dabei komme den Betriebssystemen bzw. den Herstellern von mobilen Endgeräten eine entscheidende Rolle zu.
Art. 96b Unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen (Meldestelle)
AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, LU, NW, OW, SO, TG, TI, VD, ZH, FKS, Gebäudeversicherung
ZG, IVR, KAPO AI, KKJPD, KKPKS, RK MZF und SKS fordern, dass die Rollen sämtlicher Stellen im Gesamtprozess von Meldung und Alarmierung im Cyberbereich im erläuternden Bericht detailliert aufzuführen sind. SUISSEDIGITAL und in diesem Sinne auch asut und Sunrise UPC wünschen,
dass die Bestrebungen verwaltungsintern mit weiteren legislatorischen Projekten im Bereich
Sicherheit abgestimmt und harmonisiert werden.
Economiesuisse beurteilt die Verpflichtung zum Betrieb einer Meldestelle kritisch, insbesondere da konkrete organisatorische Vorschriften gemacht werden, anstatt sich auf Handlungsgrundsätze zu beschränken. Die Organisation der Meldestelle sollte gemäss Salt in der Hand jeder einzelnen
Anbieterin von Internetzugängen bleiben. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit BAKOM / NCSC müsste gemäss Swisscom die vorliegende Meldestelle mit derjenigen zusammengelegt werden, die im Rahmen der Revision des ISG für kritische Infrastrukturen vorgesehen ist.