Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/101: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 11 Seiten

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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) – Ergebnisse der Vernehmlassung

1 Einleitung

Artikel 48a des Fernmeldegesetzes gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Sicherheit von

Informationen und von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten zu regeln. Am 3. Dezember 2021 hat er eine Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung geschickt, mit der er diese Kompetenz umsetzen will. Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen die Meldung von Störungen, die Bekämpfung unbefugter Manipulationen von Fernmeldeanlagen sowie die Sicherheit der Mobilfunknetze der neusten Generation (5G). Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die interessierten Kreise waren eingeladen, bis zum

18. März 2022 Stellung zu nehmen. Zur Vernehmlassungsvorlage sind 46 Stellungnahmen

eingegangen. Im Anhang sind die einzelnen Teilnehmenden und das entsprechende

Abkürzungsverzeichnis aufgeführt. Die Stellungnahmen können auf der Website des BAKOM

eingesehen werden (www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Organisation > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen 2021).

Die Stellungnahme der RK MZF wurde von den Kantonen BL, JU, AI, AR, LU, TG, NW, FR, BE, TI,

GR, AG, OW, GE, GL sowie von IVR, KKPKS, KAPO AI, Gebäudeversicherung Kanton Zug,

KKJPD und FKS ganz, teilweise oder mit Änderungen übernommen.

Hinsichtlich der spezifischen Massnahmen für 5G-Mobilfunknetzbetreiberinnen verweist

SUISSEDIGITAL in seiner Stellungnahme auf jene seines Mitglieds Sunrise UPC.

2 Allgemeine Bemerkungen

Die WEKO und die Kantone UR, SH, BS, VS sowie SBV und SP begrüssen oder unterstützen den in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungsentwurf ohne weitere Kommentare oder

Änderungsvorschläge.

RK MZF, die Kantone JU, BL, TG, AI, AR, SO, SG, LU, NW, FR, BE, TI, ZG, GR, OW, GE, GL, VD, NE sowie der Internetverband für Rettungswesen, KKPKS, KAPO AI, Gebäudeversicherung Zug, Staatskanzlei ZH, KKJPD, asut, Sunrise UPC, Swisscom, SRG, digitalswitzerland, Salt, FER,

FKS und economiesuisse sind mit dem Verordnungsentwurf grundsätzlich einverstanden, haben aber Kommentare oder Anpassungsvorschläge angebracht.

SVP begrüsst zwar die Etablierung von Mindestanforderungen im Bereich der Sicherheit der

Fernmeldeinfrastrukturen, kann dem Verordnungsentwurf in dieser Form jedoch nicht zustimmen.

Das Thema der Sicherheit von Informationen und Fernmeldeinfrastrukturen bildet bei

SUISSEDIGITAL ein zentrales strategisches Verbandsthema. SUISSEDIGITAL meint, dass die vorgeschlagenen Massnahmen beim Betrieb von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten

zwangsläufig mit höheren Investitionen und Betriebskosten ihrer Mitglieder verbunden sind, die am Ende auch die Kundinnen und Kunden ihrer Mitglieder betreffen.

Aus Sicht des SBV tragen die neuen Regelungen in der FDV dazu bei, die digitale Entwicklung zu unterstützen, indem sie minimale Sicherheitsstandards und -massnahmen verpflichtend etablieren und dadurch das Vertrauen von Nutzenden und Unternehmen in die Digitalisierung sowie die damit

verbundenen Anwendungen fördern.

Das Centre Patronal befürwortet die vorgeschlagenen Anpassungen, überlässt jedoch die

Beurteilung, ob die geforderten Anstrengungen praktikabel oder ausreichend sind, den betroffenen Fernmeldedienstanbieterinnen.

Asut begrüsst die vorgeschlagene Revision der FDV. Sie habe das Potenzial, das Vertrauen von Wirtschaft und Gesellschaft in die Sicherheit von Fernmeldenetzen als kritische Infrastruktur weiter zu stärken.