Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/101: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 11 Seiten

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Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) – Ergebnisse der Vernehmlassung

Gemäss Sunrise UPC wäre eigentlich eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen nicht zwingend nötig. Mit verschiedenen etablierten Instrumenten sorge sie bereits heute für höchste

Sicherheitsstandards und setze damit die meisten der vorgeschlagenen Massnahmen bereits um.

Swisscom teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass der Sicherheit von Fernmeldenetzen und - diensten besondere Beachtung geschenkt werden muss und entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind. Wichtig scheinen ihr ausreichende Umsetzungsfristen.

Wichtig ist aus Sicht der SRG zudem der Erlass des zweiten Massnahmenpakets, das die

Stromversorgung gewährleisten soll.

3 Bemerkungen zu den Bestimmungen des Vorentwurfs

Art. 96 Störungsmeldung

IVR, KKPKS, KKJPD, FKS, GVZG, RK MZF, AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, LU, NW, OW, SO,

TG, TI, VD, ZG und Kapo AI regen an, dass die Alarmierungs- und Meldeprozesse bzw. die Rollen der einzelnen Akteure und Stellen detailliert beschrieben werden.

Absatz 1

RK MZF, IVR, KKPKS, KKJPD, FKS, Kapo AI, GVZG, BL, AI, AR, TG, SO, SG, LU, FR, NW, BE, TI,

AG, OW, GL, GR, ZG und GE verlangen eine Herabsetzung der Schwellwerte einer meldepflichtigen Störung auf 1000 betroffene Kundinnen und Kunden während mindestens 15 Minuten bzw.

10 Minuten für den Kanton JU.

Swisscom will an den bestehenden Schwellenwerten von 30 000 betroffenen Kundinnen und Kunden und 1 Stunde festhalten.

IVR, KKPKS, KKJPD, FKS, SVP, GVZG, economiesuisse, Swisscom, SO, SG, BE, OW und Kapo

AI fordern, dass der Schwellwert der betroffenen Kundinnen und Kunden weiterhin in den technischen und administrativen Vorschriften (TAV) und nicht auf Stufe FDV geregelt wird. Dies ermögliche eine rasche Anpassung an neue Gegebenheiten.

Swisscom und Salt stimmen der NAZ als Meldestelle zu.

IVR, KKPKS, KKJPD, FKS, GVZG, Kapo AI, SO, SG, BE, OW und VD äussern sich dahingehend,

dass die Anbieterinnen von Fernmeldediensten die zuständigen kantonalen Notrufzentralen zu

informieren haben, bevor die Meldungen an die NAZ oder weitere Organe abgesetzt werden.

Asut, Sunrise UPC, Digital Switzerland und economiesuisse betonen, dass die Zuständigkeiten der verschiedenen Amtsstellen, denen die FDA Vorfälle zu melden haben, zweifelsfrei definiert sein und ihre Anzahl so gering wie möglich gehalten werden müssen. Es wird auch vorgeschlagen, dass das NCSC statt die NAZ als Meldestelle festzulegen sei. Es sei wichtig, die Revision der FDV und die Anpassung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) zu koordinieren.

Absatz 2

IVR, KKPKS, KKJPD, FKS, SO, FR, TI, OW, GE, GL und VD stören sich daran, dass die FDV

ausschliesslich die Information des BAKOM über die gemeldeten Störungen durch die NAZ regelt. Es seien beispielsweise auch das National Cyber Security Center (NCSC), die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) sowie die kantonalen Notrufzentralen von Polizei, Feuerwehr und Sanität einzubinden. Swisscom und economiesuisse unterstützen die Information von weiteren Behörden.