Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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Verordnung über die Tierzucht
Kategorie Faktor GVE bei Kategorie weib- Faktor GVE bei männliches männlichem liches Tier weiblichem Tier Tier Tier
Rindergattung Andere Tiere 0.60 Milchkühe bzw. 1.00
der Rindergat- andere Kühe
tung – über 730
Tage alt
Equidengattung Widerristhöhe 0.70 Widerristhöhe 0.70
148 cm und hö- 148 cm und hö-
her - über 900 her - über 900
Tage alt Tage alt
Schweinegattung Zuchteber 0.25 Säugende 0.55
Zuchtsauen (4
bis 8 Wochen
Säugedauer; 5,7
bis 10,4 Um-
triebe pro Platz)
Schafgattung Andere Schafe 0.17 Schafe gemol- 0.25
über 1-jährig ken
Ziegengattung Andere Ziegen 0.17 Ziegen gemol- 0.20
über 1-jährig ken
Gemäss heutigem Stand kann für die Gattungen Kaninchen, Geflügel und Honigbienen in GENMON kein Globalindex berechnet und somit kein Gefährdungsstatus bestimmt werden. Die Schweizer Rassen dieser Gattungen können somit aktuell nicht über die Beiträge für Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status unterstützt werden. Deshalb sind diese Gattungen nicht in den Beiträgen nach Absatz 2 und 3 aufgeführt.
Sollte der Höchstbetrag von 3.9 Millionen Franken pro Jahr nicht zur Ausrichtung der Beiträge für sämtliche beitragsberechtigte Tiere ausreichen, werden die Beitragsansätze nach Absatz 2 und 3 in allen Gattungen um den gleichen Prozentsatz gekürzt (Abs. 4). Alle Tiere von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status, die die Beitragsanforderungen erfüllen, sollen unterstützt werden können – ohne Überschreitung des Höchstbeitrags.
Art. 23d Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen für die Erhaltung von Schweizer
Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status
Im Artikel 23d sollen die Anforderungen für die Ausrichtung der Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Statusfestgehalten werden. Die in diesem Artikel genannten Anforderungen (Abs. 1 bis 4) gelten dabei kumulativ.
Die Beiträge sind an eine züchterische Tätigkeit gebunden, damit ein effektiver, positiver Beitrag zum Erhalt der genetischen Ressourcen erreicht wird. Mehrere züchterische Anforderungen an das Einzeltier gemäss Absatz 1 sind zum Erhalt der Beiträge zu erfüllen.
Das betreffende Tier muss im Herdebuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein, in dem auch bereits seine Eltern und Grosseltern vermerkt sind (Abs. 1 Bst. a). Dabei muss das Tier ei-