Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank
Um die nötigen Einnahmen zu generieren, wird eine Gebührenerhöhung um ca. 50 % vorgeschlagen. Dieser Vorschlag würde nach unten angepasst werden, sollte die ESTV bezüglich MWSt zugunsten der Identitas AG entscheiden (-800'000 CHF). Auf der Stufe der einzelnen Gebührenpositionen sieht das Budget wie folgt aus:
Vorgeschla-
Verrechnete gene Ge- Erwartete Gebühr Gebühren bühr ab Stück ab Gebühren 2020 Stück 2020 2020 2023 2023 ab 2023
1 Lieferung von Ohrmarken
1.1 Ohrmarken mit einer Lieferfrist von drei Wo-
chen, pro Stück:
1.1.1 für Tiere der Rindergattung, Büffel und Bisons
(Doppelohrmarke) 3.60 694’129 2'498’864 5.40 680’000 3'672’000 1.1.2 für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung:
1.1.2.1 Doppelohrmarke ohne Mikrochip 0.75 120’497 90’373 1.15 100’000 115’000 1.1.2.2 Doppelohrmarke mit Mikrochip 1.75 354’706 620’735 2,65 240’000 636’000 1.1.2.3 Einzelohrmarke zur Nachkennzeichnung ohne
Mikrochip 0.25 55’236 13’809 0.35 00
1.1.2.4 Einzelohrmarke zur Nachkennzeichnung mit Mikrochip 1.25 158’360 197’950 1.85 00
1.1.2.5 Doppelohrmarke für Kleinrassen ohne Mikrochip -- 3.15 00
1.1.2.6 Doppelohrmarke für Kleinrassen mit Mikrochop -- 4.65 00
1.1.3 für Tiere der Schweinegattung 0.25 2'886’252 721’563 0.35 2'800’000 980’000 1.1.4 für in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer 0.25 1’860 465 0.35 2’000700
1.2 Ersatz von Ohrmarken mit einer Lieferfrist von
fünf Arbeitstagen, pro Stück:
1.2.1 Ohrmarken ohne Mikrochip für Tiere der Rin-
der-, Schaf- und Ziegengattung sowie Büffel
und Bisons 1.80 131’064 235’916 2.70 127’000 342’900 1.2.2 Ohrmarken mit einem Mikrochip für Tiere der
Schaf- und Ziegengattung 2.80 0 0 4,20 50’000 210’000
2 Registrierung von Equiden
2.1 Registrierung eines Equiden 28.50 7’738 220’520 42.50 7’700 327’250 2.2 Nachregistrierung eines Equiden, der vor dem
1. Januar 2011 geboren oder erstmalig einge-
führt worden ist 43.00 468 20’124 65,00 00
3 Meldung geschlachteter Tiere
Meldung eines geschlachteten Tiers:
3.1 bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bi-
sons 3.60 603’704 2'173’336 5.40 590’000 3'186’000 3.2 bei Tieren der Schaf- und der Ziegengattung 0.40 276’003 110’401 0.60 275’000 165’000 3.3 bei Tieren der Schweinegattung 0.07 2'486’614 174’063 0.12 2'400’000 288’000 3.4 bei Equiden 3.60 1’778 6’400 5.40 1’500 8’100
4 Fehlende Meldungen oder mangelhafte An-
gaben
4.1 Bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bi-
sons: fehlende Meldung nach Artikel 16 5.00 34’946 174’730 7.50 34’400 258’000 4.2 Bei Tieren der Schaf- und Ziegengattung: feh-
lende Meldung nach Artikel 17 2.00 0 0 3.00 22’000 66’000