Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank

Die Gesuche um Daten für Zuchtzwecke und wissenschaftliche Untersuchungen werden von Dritten oft direkt an die Identitas AG gerichtet. Um die administrativen Wege möglichst kurz zu halten, soll die Identitas AG in den klaren Fällen die Instruktionen des BLW selbständig umsetzen können.

Artikel 54

Anlässlich der Vernehmlassung zur Einführung der IdTVD-V im ersten Semester 2021 haben mehrere Kantone eine uneingeschränkte Einsicht in die Daten des e-Transits gefordert. Die Vollzugsstellen wünschen sich einen freien Zugang zur e-Transit-Datenbank so wie sie bereits heute einen freien Zugang zur TVD haben. Für Abklärungen im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben und im Seuchenfall sollten die Vollzugsbehörden alle elektronischen Begleitdokumente (eBD) einsehen können (mit entsprechenden Suchkriterien) und nicht nur dann, wenn sie die Identifikationsnummer des elektronischen Begleitdokuments kennen. In diesem Sinn wird der bisherige Absatz 3 am Ende des Artikels zum Absatz 5 verschoben, damit die Amtsstellen die Schlüssel nicht selber beschaffen müssen. Neu wird in diesem Absatz von «alle elektronischen Begleitdokumente» anstatt von «die elektronischen Begleitdokumente» gesprochen.

Anhang 1

Anlässlich der Vernehmlassung zur neuen IdTVD-V im Jahr 2021, wurde von der Branche vorgeschlagen, dass bei der Übermittlung der Geburts- und Einfuhrdaten an die TVD für Schafe und Ziegen auch die Farbe des Tiers anzugeben sei. Dieser Wunsch wurde aufgenommen. Im Nachhinein wurde aber aufgrund einer Rückmeldung des Schw. Ziegenzuchtverbands ein Missverständnis festgestellt: die Angabe der Farbe ist nur für Schafe jedoch nicht für Ziegen gewünscht. Der Anhang 1 Ziffer 2 Buchstabe a Ziffer 4 und Buchstabe b Ziffer 5 soll deshalb auf Tiere der Schafgattung beschränkt sein.

Anhang 2

Weil die Gewinnreserven der Identitas AG 2017 zu hoch waren, wurden die TVD-Gebühren in zwei Schritten gesenkt: Ein erstes Mal um ca. 5 % per 1. Januar 2018 (AS 2017 6153) und ein zweites Mal um ca. 25 % per 1. Januar 2019 (AS 2018 4275). Nun ist das gesteckte Ziel der Massnahme erreicht: Die Gewinnreserven1 der Identitas AG in der Sparte «Grundauftrag Bund» werden gemäss ihrer Mittelfristplanung per Ende 2022 rund 4 Millionen Franken unter der in Artikel 65, Absatz 3 der IdTVD-V festgelegten Obergrenze von 9 Millionen Franken liegen. Gemäss der per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen IdTVD-V unterliegt die Identitas AG neuen Vorgaben. Unter anderem hat sie Investitionen in die TVD selbst zu tragen (rund 1 Mio. CHF jährlich) und unterliegt, gemäss ersten Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, der Mehrwertsteuer. Auch ist sie neu für die Beschaffung der Ohrmarken selbst zuständig. Basierend auf den diesen Vorgaben hat die Identitas AG eine Mittelfristplanung über 10 Jahre erarbeitet. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und um über die Jahre die Kosten zu decken, braucht sie ab dem Jahr 2023 jährliche Gebühreneinnahmen in der Höhe von CHF 10.4 Mio. Dieser Betrag wird aufgrund der Rechnung 2020 wie folgt abgeleitet:

Kostenposition Betrag (CHF)

Ausgangslage Gebühren (inkl. Ohrmarken) gem. Voranschlag 2021 7’600’000 Geschätzter Verlust im Jahr 2021 + 1’000’000 Reinvestition in die TVD pro Jahr (bisher durch BLW finanziert, neu durch + 1’000’000 identitas AG zu finanzieren)

Aufbau Refinanzierung für Seuchenszenario (Liquiditätsreserve) + 300’000 MwSt (gem. Auskunft der Eidg. Steuerverwaltung ESTV) + 800’000 Abzüglich administrativer Aufwand für die Ausrichtung der Entsorgungsbei- -300’000 träge (wird weiterhin vom BLW getragen) der Betriebskosten für Fleko2 und Ri-

BeS3, die vom BLV bezahlt werden und des administrativen Aufwandes für die

Vereinnahmung der Schlachtabgabe, der vom BLV getragen wird

TOTAL 10'400’000

1 Die Gewinnreserven setzen sich gemäss Artikel 65 Absatz 2 der IdTVD-V aus dem Finanzierungsbedarf für die Weiterentwicklung und Erneuerung der TVD, des GVE-Rechners und des E-Transit; dem Ausgleich von Schwankungen in den Gebühreneinnahmen; der Finanzierung offener Forderungen und der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Fall einer Tierseuche zusammen.

2 Informationssystem für die Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (Fleko) nach der Verordnung vom 6. Juni 20145 über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V)

3 Informationssystem für die Beprobung von Rindvieh im Schlachthof