Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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4Baukredite für gemeinschaftliche Massnahmen können bis zur Höhe von 75 Prozent der anrechenbaren Kosten gewährt werden.

5. Kapitel: Zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahmen

1. Abschnitt: Massnahmen und Voraussetzungen

Art. 43 Einzelbetriebliche Massnahmen

1Einzelbetrieblich sind Massnahmen, die mindestens von einem Betrieb getragen werden und der Produktion sowie der Verwertung von Erzeugnissen aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung dienen.

2Bewirtschafter oder Bewirtschafterin eines Landwirtschafts- oder Gartenbaubetrieb oder eines Pilz-, Sprossen- und ähnlichen Produktionsbetrieb können Finanzhilfen erhalten für:

a. eine einmalige Starthilfe bis zur Vollendung des 35. Altersjahres;

b. den Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe von Dritten durch Pächter und Pächterinnen;

c. den Bau oder die Anschaffung von Dritten von Bauten und Einrichtungen sowie die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern zur Förderung einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion.

3Hauptberuflicher Betreiber oder hauptberufliche Betreiberin eines Fischerei- oder Fischzuchtbetriebes können Finanzhilfen für die Massnahme nach Absatz 1 Buchstabe a erhalten.

4Sömmerungsbetriebe können Finanzhilfen für Massnahmen nach Absatz 2 Buchstabe c erhalten.

Art. 44 Gemeinschaftliche Massnahmen

1Gemeinschaftlich sind Massnahmen nach diesem Artikel, die von mehreren Betrieben getragen werden und keine Bauten und Anlagen sind.

2Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von mindestens zwei Landwirtschafts- oder Gartenbaubetrieb oder eines Pilz-, Sprossen- und ähnlichen Produktionsbetrieb können Finanzhilfen erhalten für:

a. gemeinschaftliche Initiativen zur Senkung der Produktionskosten;

b. den Aufbau von land- und gartenbaulichen Selbsthilfeorganisationen im Bereich der marktgerechten land- und gartenbaulichen Produktion und Betriebsführung oder die Erweiterung von deren Geschäftstätigkeit;

c. die Anschaffung von Maschinen und Fahrzeuge um die Betriebe zu rationalisieren.