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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 9 Seiten

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Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Quebec über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen / Absprachen über die gegenseitige Anerkennung (AGA)

Fachkräftebedarf im jeweiligen Tätigkeitsgebiet. Er erwähnt das Beispiel des Gesundheitsbereichs, wobei Anerkennungswege für Pflegefachkräfte oder gar medizinisches Personal geschaffen werden könnten. VD führt die folgenden beruflichen Bereiche an, für die eine AGA sinnvoll wäre: Pflege HF, Physiotherapie HF, Ergotherapie HF und andere Berufe im sozialen Bereich wie Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder soziokulturelle Animatorinnen und Animatoren.

Einige Kantone6 führen an, dass die Entscheide über die Anerkennung in reglementierten Berufen nicht in der Zuständigkeit der Kantone liege und dass sie deshalb darauf verzichteten, sich zur Vergleichbarkeit zwischen Schweizer und Quebecer Abschlüssen zu äussern. VS hat keine besonderen Bemerkungen zu den zur Vernehmlassung unterbreiteten Entwürfen, empfiehlt aber den Unterzeichnerstaaten, die Texte regelmässig auf die Notwendigkeit allfälliger Anpassungen hin zu überprüfen, beispielsweise im Falle wesentlicher Anpassungen der Gesetzgebung in einem der beiden Partnerländer (Schweiz, Kanada). ZG erinnert daran, dass Prüfung und Sicherstellung der fachlichen und qualitativen Gleichwertigkeit Aufgabe der jeweiligen Verbände bzw. des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bleibe, ebenso bleibe für die Einreise und Arbeitstätigkeit das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) vorbehalten.

Für die Gesundheitsberufe präzisiert TI, dass betreffende Personen unabhängig davon, ob sie ihren Beruf in eigener Verantwortung oder unter Aufsicht ausüben, über ein anerkanntes Diplom verfügen müssen. Der Kanton bekräftigt, dass er keine Ermessensbefugnis in Bezug auf die Anerkennung des Abschlusses besitze. Entsprechend können Kandidatinnen und Kandidaten nur eine Arbeitsbewilligung beantragen, wenn die zuständige Behörde ihren Abschluss anerkannt hat.

Bei einigen Kommentaren geht es schliesslich um die Verwaltungszusammenarbeit. Anlässlich der Einführung der Vereinbarung hält es VS für nützlich, die Anzahl Personen, die von dieser gegenseitigen Anerkennung (Kanada-Schweiz und umgekehrt) profitieren, nach Beruf und Jahr erfassen zu können.

3.2 Grundsätzliche Stellungnahmen der politischen Parteien

Die FDP und die SP unterstützen die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und Quebec. Die Vereinbarung fördere die Mobilität von qualifizierten Fachkräften. Die FDP bekräftigt ihr Bekenntnis für die duale Bildung und unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Berufsbildungsabschlusses an der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität teilnehmen können. Die FDP wünscht sich eine diesbezügliche Ausweitung der Bemühungen, damit die «Attraktivität der Ausbildung im Inland gestärkt und einer unnötigen Akademisierung entgegengewirkt» wird.

3.3 Grundsätzliche Stellungnahmen der nationalen Dachverbände der Wirtschaft und der weiteren interessierten Organisationen

Alle nationalen Dachverbände der Wirtschaft und die weiteren interessierten Organisationen, die Stellung genommen haben, haben die Vereinbarung und die fünf AGA ebenfalls gutgeheissen. Einige7 haben spezifische Bemerkungen geäussert, die sich direkt auf Bestimmungen der Vereinbarung und/oder der AGA beziehen. Darauf wird in Kapitel 4 dieses Berichts eingegangen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) weist darauf hin, dass er sich seit vielen Jahren für eine erleichterte gegenseitige Anerkennung von gleichwertigen Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und ausländischen Staaten engagiert, und begrüsst die Entwürfe der Vereinbarung und der fünf AGA. Angesichts des vergleichbaren Bildungssystems zwischen der Schweiz und Quebec wäre eine Ausweitung der Abkommen auf weitere Berufe legitim. Der SGB betont, dass die Bestimmungen des AIG weiterhin gelten müssen und dass das Risiko von Lohndumping mittels Schutzmechanismen zu verhindern ist.

Der Schweizerische Hebammenverband und die Berufskonferenz Hebamme (BK Heb) der Fachkonferenz Gesundheit der Fachhochschulen Schweiz beziehen sich auf die aktuelle Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Sie erwähnen die möglichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem

6 AR, BE, FR, NW, UR

7 FKG, Schweizerischer Hebammenverband, SVMTRA, VKZS, SASSA, SSO