Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 9 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Quebec über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen / Absprachen über die gegenseitige Anerkennung (AGA)

Eine Stellungnahme eingereicht haben ausserdem folgende nicht individuell eingeladene Organisationen:

• der Verband Optikschweiz;

• die Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS);

• die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO).

3 Gesamtbeurteilung

Aufgrund ihres Inhalts wurden die grundsätzlichen Stellungnahmen der nationalen Dachverbände der Wirtschaft mit jenen der anderen interessierten Organisationen zusammengelegt.

3.1 Grundsätzliche Stellungnahmen der Kantone

Die Kantone, die sich geäussert haben, unterstützen das Vorgehen des Bundesrates in Bezug auf die Erarbeitung von Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen mit Ländern ausserhalb der EU bzw. der EFTA einstimmig1 und heissen den Abschluss einer Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung mit Quebec gut.

Mehrere Kantone2 erinnern daran, wie wichtig die Förderung der Anerkennung von schweizerischen Ausbildungsabschlüssen ist. Sie begrüssen die Bestrebungen des WBF, die Anerkennung dieser Diplome auf die Provinz Quebec auszuweiten, die vor allem für die französischsprachige Schweiz und insbesondere im Gesundheitsbereich ein unerlässlicher Partner ist.

AI, SO, UR, VD unterstreichen, dass die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen angesichts der zunehmenden grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Integration umso entscheidender ist. Sie sind der Ansicht, dass diese Vereinbarung die Verfahren vereinfachen und durch die Sicherstellung eines einheitlichen Zugangs zum Arbeitsmarkts sowohl für Einzelpersonen als auch Unternehmen einen Mehrwert bieten wird.

Manche Kantone3 haben den Einbezug der Akteure des Arbeitsmarkts (Dachverbände und Bildungsanbieter) und der Anerkennungsgremien in die Erarbeitung der AGA begrüsst. Sie halten die Festlegung der Ausgleichsmassnahmen für kohärent und solide. Die Anwendung der Vereinbarung und der AGA trägt zur Vereinfachung und zur Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen bei. BL erinnert daran, dass die Modalitäten der Vereinbarung sowie der AGA «im Sinne einer Rechtsgleichheit» die Ausübung des reglementierten Berufs in beiden Hoheitsgebieten ermöglichen.

Mehrere Kantone4 heben im Übrigen hervor, dass das Vorhaben die Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte erhöht und die Aussichten auf eine Arbeitsmarktintegration und den Zugang zu Weiterbildungen verbessert. BL, NE und SO weisen darauf hin, dass der Abschluss eines bilateralen Abkommens die Ziele der internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation5 unterstützt. VD betont, dass die Vereinbarung eine bessere Förderung des Schweizer Berufsbildungssystem ermöglicht und dass dank der entstandenen Kontakte Zusammenarbeitsprojekte und Mobilitätsprojekte für Studierende zwischen den beiden Hoheitsgebieten aufgebaut werden könnten.

Drei Kantone fordern explizit die Ausweitung solcher Abkommen auf weitere Staaten und/oder andere Berufe. NE zeigt sich erfreut, dass dieses zweite von der Schweiz abgeschlossene Abkommen (nach jenem mit der EU) nur der Beginn einer langen Reihe von Abkommen ist, die künftig mit anderen Ländern und über eine breite Auswahl an Berufen folgen werden. VS wünscht ebenfalls eine Erweiterung auf andere reglementierte Berufe auf der Grundlage verschiedener Kriterien, darunter insbesondere die Besonderheiten des Arbeitsmarkts in der Schweiz und in Quebec und der

1 TI formuliert allgemeine Bemerkungen zur Funktionsweise des Abkommens für die Gesundheitsberufe und drückt damit seine stillschweigende Zustimmung aus.

2AR, BE, FR, JU, NW, SO, SZ, UR

3AR, BE, FR, JU, NW, VS, SZ, UR, SO

4AI, BE, GE, FR, GL, GR, NE, SO, VD, VS, ZG, ZH

5 Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation von 2018 (EXE ID 2018.1064)