Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 9 Seiten

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Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Quebec über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen / Absprachen über die gegenseitige Anerkennung (AGA)

und Eignungsprüfungen in deutscher und französischer Sprache anbieten. Das SBFI hat ausserdem die «Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana» damit beauftragt, im Herbst 2022 eine italienische Ausbildung anzubieten.

Die SASSA legt nahe, Artikel 5 Ziffer 2 Buchstabe c) der AGA wie folgt anzupassen:

c) vorgängig oder berufsbegleitend folgende Ausgleichsmassnahmen erfolgreich abschliessen:

i. eine auf drei (3) Monate verteilte Ausbildung von sechs (6) Tagen über die Entwicklung und die Herausforderungen des Sozialwesens; oder

ii. eine Prüfung über die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit und die Anwendung der Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts auf die Behandlung konkreter Fälle.

Für die SASSA ist aus dem der Text nicht ersichtlich, ob die Ausbildung (i) und die Prüfung (ii) alternative Voraussetzungen sind. Sie wünscht, dass mit der Konjunktion «oder» klar angegeben wird, dass die Voraussetzung auf zwei Arten erfüllt werden kann. Diese Formulierung würde eine Übereinstimmung mit der aktuellen Praxis entsprechend der Anwendung des FZA sicherstellen.

Ausserdem schlägt sie vor, dass in Artikel 5 Ziffer 4 Buchstabe d ausdrücklich ein Nachweis von Sprachkenntnissen in der Landessprache verlangt wird.