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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 15 Seiten

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Bern

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Für Quebec:

Direction des admissions et du perfectionnement

Ordre des travailleurs sociaux et des thérapeutes conjugaux et familiaux du Québec

255, boulevard Crémazie Est, bureau 800

Montréal (Québec) H2M 1L5

Telefon 514 731-3925 | Fax: 514 731-6785

[email protected]

Directrice des admissions et du perfectionnement de l’OTSCFQ

[email protected]

ARTIKEL 11 – INFORMATION

Die zuständigen Schweizer und Quebecer Behörden kommen überein, den gesuchstellenden Personen alle relevanten Informationen zu ihrem Gesuch um Anerkennung der Berufsqualifikationen zur Verfügung zu stellen.

ARTIKEL 12 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Die zuständigen Behörden der Schweiz und Quebecs gewährleisten den Schutz der von ihnen ausgetauschten personenbezogenen Daten gemäss den im Hoheitsgebiet der Schweiz und Quebecs anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

ARTIKEL 13 – VERKEHR

Die Bestimmungen betreffend Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen in den Hoheitsgebieten der Schweiz und Quebecs gemäss der für das jeweilige Hoheitsgebiet geltenden Gesetzgebung werden von dieser Vereinbarung nicht berührt.

ARTIKEL 14 – ÄNDERUNGEN AM BERUF

Die zuständigen Schweizer und Quebecer Behörden verpflichten sich, einander über Änderungen an den von der vorliegenden Absprache betroffenen Ausbildungsabschlüssen und Praxisfeldern für den Beruf Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter zu informieren.

Sie unterrichten einander insbesondere dann, wenn diese Änderungen Anpassungen der Berufsstandards in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zur Folge haben, die sich auf die Ergebnisse der für diese Absprache durchgeführten vergleichenden Analyse auswirken könnten.

Sollten sich die Ergebnisse dieser vergleichenden Analyse durch solche Anpassungen wesentlich ändern, können die zuständigen Behörden der Schweiz und Quebecs eine entsprechende Änderung dieser Absprache vereinbaren, die dann Bestandteil dieser Absprache wird.