Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 61 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Klimagesetzgebung der Schweiz wird im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen periodisch weiterentwickelt. In Umsetzung des Kyoto-Protokolls verlangt das geltende CO2-Gesetz, dass die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 sinken. Inwieweit dieses Ziel erreicht wurde, wird sich anhand des Treibhausgasinventars für das Jahr 2020 zeigen, das im April 2022 veröffentlicht werden wird. Im Jahr 2019 lagen die Treibhausgasemissionen der Schweiz knapp 14 Prozent unter dem Niveau von 1990.

Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris am 6. Oktober 2017 hat sich die Schweiz international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und im Durchschnitt der Jahre 2021–2030 um 35 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Diesem Ziel hat das Parlament mit Bundesbeschluss am 16. Juni 2017 zugestimmt.1 Zur Umsetzung dieser internationalen Verpflichtung unterbreitete der Bundesrat dem Parlament mit Botschaft vom 1. Dezember 2017 eine Totalrevision des CO2-Gesetzes, um Ziele und Massnahmen bis 2030 festzulegen.2 Gegen diese vom Parlament am 25. September 2020 beschlossene Totalrevision3 wurde das Referendum ergriffen. Die Stimmbevölkerung hat die Vorlage am 13. Juni 2021 mit 51,6 Prozent knapp abgelehnt.

Weil sich die parlamentarischen Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes verzögert hatten, beschloss das Parlament im Dezember 2019 – angestossen durch eine parlamentarische Initiative4– eine Teilrevision des CO -Gesetzes5, um befristete Massnahmen lü-

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ckenlos zu verlängern. Diese Vorlage ist zusammen mit einer Teilrevision der CO2-Verordnung auf 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Weil ohne weitere Verlängerung die CO2-Abgabebefreiung für Unternehmen und die CO2-Kompensationspflicht auslaufen würde, hat das Parlament gestützt auf eine parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N)6 am 17. Dezember 2021 eine Teilrevision des CO2-Gesetzes beschlossen, die nach Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf Anfang 2022 in Kraft treten soll (vgl. Ziffer 2.3.2). Um die Schweiz auf Kurs zu bringen, die internationale Verpflichtung bis 2030 unter dem Übereinkommen von Paris einzuhalten, müssen die Anstrengungen nach 2024 beträchtlich verstärkt werden, die Treibhausgasemissionen schneller abgesenkt und das Engagement im Ausland ausgebaut werden.

Die Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes ist als Nein zu den vorgeschlagenen Massnahmen zu verstehen und nicht als Nein zum Klimaschutz, wie Befragungen im Nachgang zur Abstimmung ergaben. Demnach ist eine Mehrheit der Stimmbevölkerung der Meinung, dass entschiedener gegen den Klimawandel vorzugehen ist, weil er grosse Schäden und hohe Kosten verursacht.7 Das bestätigen auch Volksabstimmungen, die inzwischen in den Kantonen Zürich, Bern und Glarus stattfanden. In Bern hat am 26. September 2021 die Bevölkerung mit knapp über 64 Prozent Ja-Stimmen das Netto-Null-Ziel bis 2050 in die Kantonsverfassung aufgenommen. Die Landsgemeinde Glarus stimmte am 5. September 2021 einem Verbot neuer fossiler Heizsystemen ab 2022 zu, und in Zürich wurde das kantonale Energiegesetz am 28. November 2021 mit 62 Prozent angenommen, das den Einbau fossiler Heizungen nach Ende ihrer Laufzeit nur noch in Ausnahmefällen zulässt.

1 BBl 2017 4281

2 BBl 2018 247

3 BBl 2020 7847

4 17.405 Pa.Iv. Burkart. Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe

5 BBl 2019 8655

6 21.477 Pa.Iv. UREK-N. Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO -Gesetz 2

7 vgl. VOX-Analyse von gfs.Bern vom Juni 2021 (s. 54):