Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 61 Seiten
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Als indikatives Ziel hat die Schweiz international angekündigt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Dieses Netto-Null-Ziel hat der Bundesrat am 19. August 2019 beschlossen und mit der Botschaft vom 11. August 2021 zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und zum direkten Gegenentwurf bekräftigt.
2.2.2 «Fit for 55»-Paket der Europäischen Kommission
Die EU sieht sich als Vorreiterin im Klimaschutz. Bis 2030 sollen die Emissionen auf dem Gebiet der EU um mindestens 55 Prozent sinken und bis spätestens 2050 will die EU klimaneutral sein. Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2021 mit dem «Fit for 55»- Paket einen umfangreichen Legislativvorschlag unterbreitet, der alle wichtigen Wirtschaftssektoren betrifft und mehrere Rechtsanpassungen sowie neue Richtlinien und Verordnungen enthält. Dieser Kommissionsvorschlag muss nun den gesetzgeberischen Prozess über das Parlament und den Ministerrat durchlaufen.
In der Industrie soll das Emissionshandelssystem (EHS) unter anderem durch eine schnellere Absenkung der verfügbaren Emissionsrechte um 4,2 statt 2,2 Prozent pro Jahr und einen abnehmenden Anteil an kostenlos zugeteilten Emissionsrechten verschärft werden. Um die Wettbewerbsnachteile abzufedern, soll ein Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism CBAM) eingeführt werden. Das EHS soll auch für den Luftverkehr verschärft und ausserdem auf die Seefahrt ausgedehnt werden.
Auch im Verkehr- und Gebäudesektor ist neu ein EHS vorgesehen, das jedoch nicht den Endkonsum erfasst, sondern den Import bzw. den Handel, der für fossile Brenn- und Treibstoffe Emissionsrechte erwerben muss. Die Einnahmen fliessen in einen sozialen Ausgleichsfonds zugunsten der einkommensschwächsten Haushalte, um den geschätzten Preisanstieg von rund 30–40 Cent pro Liter Treibstoff bzw. Heizöl aufzufangen. Die CO2- Zielwerte für die Neuwagenflotte sollen bis 2030 weiter abgesenkt werden, und ab 2035 sollen alle neuen Fahrzeuge in der EU erneuerbar angetrieben sein. Dafür soll in die Elektro-Ladeinfrastruktur investiert werden.
Erneuerbare Treibstoffe sollen vor allem in der Luft- und Schifffahrt eine zentrale Rolle spielen. Flugtreibstoffen muss ab 2025 ein minimaler Anteil an erneuerbaren beigemischt werden. Zudem sollen sie zukünftig nicht mehr von einer Treibstoff-Besteuerung ausgenommen sein.
Für die Steigerung der Energieeffizienz sollen verbindliche Vorgaben gelten und das Angebot an erneuerbaren Energieträgern ausgebaut werden.
2.2.3 Massnahmen in der Luftfahrt
Auf nationaler und internationaler Ebene sind bzw. werden – abgesehen von Arbeiten um erneuerbare Flugtreibstoffe – weitere effiziente Massnahmen zur Senkung der Klimawirkung des Luftverkehrs implementiert.
Im Rahmen der International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Weiterentwicklung und Verschärfung internationaler Umweltnormen für Flugzeuge zentral. Seit 2020 sind die ersten globalen CO2-Grenzwerte für Flugzeuge in Kraft. Eine Verschärfung dieser Grenzwerte wird aktuell diskutiert. Für die Verschärfung von Grenzwerten für Feinstaub- und Stickoxidemissionen aus Flugzeugtriebwerken (Reduktion von Nicht-CO2-Emissionen) laufen auf Stufe ICAO vorbereitende Arbeiten.
Weiter regeln zwei marktbasierte Massnahmen die Versteigerung von Emissionszertifikaten bzw. Emissionsrechten: Einerseits das globale, von der ICAO eingeführte, Kompensationssystem CORSIA, an welchem heute bereits über 100 Staaten teilnehmen. Damit kompensiert jede Fluggesellschaft die Mehremissionen gegenüber 2019. Die zweite in der Schweiz umgesetzte Massnahme basiert auf der Verknüpfung des Schweizer EHS mit dem europäischen EHS. Im Rahmen des im Juli 2021 vorgeschlagenen «Fit for 55»-Pakets der