Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 61 Seiten
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Die Verminderungsziele, zu denen sich die Schweiz unter dem Übereinkommen von Paris verpflichtet hat, bleiben auch nach Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes an der Urne gültig (vgl. Ziffer 2.2.1). Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat auch in Ausführung von Artikel 3 Absatz 5 des geltenden CO2-Gesetzes rasch eine neue Vorlage präsentieren, die dem Abstimmungsergebnis vom 13. Juni 2021 Rechnung trägt und auf Instrumente verzichtet, die massgeblich zum Nein beigetragen haben. So soll auf neue Abgaben oder auf die Erhöhung von bestehenden Abgaben verzichtet werden. Die Verminderungsziele sollen vielmehr mit gezielten, auch steuerlichen Anreizen und Förderinstrumenten in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Industrie erreicht werden, wobei die Finanzmittel wiederum grundsätzlich demjenigen Sektor zugutekommen sollen, aus dem sie stammen. Dafür will der Bundesrat die vorliegende Revision des CO2-Gesetzes zur Diskussion stellen, die zusätzlich Änderungen des Energie-, des Mineralölsteuer-, des Umweltschutz-, des Luftfahrt- und des Schwerverkehrsabgabegesetzes enthält.
Diese Vorlage soll die vom Parlament am 17. Dezember 2021 beschlossene Verlängerung des CO2-Gesetzes bis 2024 ablösen. Einzelne Massnahmen könnten auch Eingang finden in den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)»8, den die vorberatenden Kommissionen weiterverfolgen wollen (vgl. Ziffer 2.3.3).
8 21.501 Pa.Iv. UREK-N «Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050»