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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 18 Seiten

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Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau AS XXX

a. es setzt einen Fachprüfungsausschuss und einen Fachbewilligungsausschuss ein;

b. es anerkennt die Weiterbildungseinrichtungen nach Anhörung des Fachbewilligungsausschusses und des Fachprüfungsausschusses;

c. es führt und veröffentlicht ein Verzeichnis der Prüfungsstellen und der Weiterbildungseinrichtungen;

d. es genehmigt nach Anhörung des Fachbewilligungsausschusses den vom Fachprüfungsausschuss vorgeschlagenen Aufgabenkatalog für die Fachprüfungen gemäss Anhang 2 Ziffer 3.3;

e. es erteilt die Fachbewilligungen den Personen, die die Fachprüfung bestanden haben, die ihre Fachbewilligung Landwirtschaft gemäss Artikel 2 Absatz 4 umwandeln möchten, sowie den Inhaberinnen und Inhabern von EU-/EFTA-Fachbewilligungen, deren Berufsqualifikationen gemäss Artikel 2 Absatz 3 validiert wurden;

f. es übt die Aufsicht über den Fachprüfungsausschuss und die Weiterbildungseinrichtungen aus und verlangt im Rahmen dieser Aufsichtstätigkeit gegebenenfalls Korrekturmassnahmen;

g. es wählt alle acht Jahre aus der Liste in Anhang 1 Ziffer 2, nach Anhörung des Fachprüfungsausschusses und des Fachbewilligungsausschusses, die vorgegebenen Themen aus, die in den Weiterbildungen zu vermitteln sind.

Art. 6 Fachprüfungsausschuss

1Im Fachprüfungsausschuss sind die folgenden Organisationen und Behörden vertreten:

a. die Organisation der Arbeitswelt (OdA) Jardin Suisse;

b. das Staatssekretariat für Wirtschaft;

c. die kantonalen Vollzugsbehörden;

d. die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz;

e. die vom BAFU bezeichnete Vertretung der Umweltverbände.

2Die OdA Jardin Suisse führt den Vorsitz.

3Der Fachprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Der Fachprüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder; jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.

4Der Fachprüfungsausschuss hat folgende Aufgaben und Befugnisse:

a. er anerkennt und überwacht die Prüfungsstellen;

b. er stellt sicher, dass bei vorhandener Nachfrage Prüfungsvorbereitungskurse angeboten werden;