Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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und Zürich-Nord – Kloten-Süd (Flughafen) dem prioritären Realisierungshorizont 2030 zuzuteilen. Beide Projekte weisen gute bis sehr gute Bewertungsresultate auf und stellen die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung. Ihr aktueller Planungsstand lässt jedoch noch keine verbindliche Freigabe zu.

Ebenfalls notwendig ist der Bau der Glattalautobahn. Für dieses Projekt liegt eine mit dem Kanton und der Region konsolidierte Lösung vor. Das Vorhaben ist trotz des grossen Handlungsdrucks dem Realisierungshorizont 2040 geteilt. Der Grund dafür ist der Stand der planerischen Konkretisierung, der für eine prioritärere Zuteilung nicht weit genug fortgeschritten ist. Dasselbe gilt für die Erweiterung des Abschnitts Wallisellen – Brüttisellen, dessen Umsetzung nur mit der Glattalautobahn Sinn macht.

Weiterer Handlungsbedarf besteht im Raum Winterthur. Der bereits freigegebene 4- Spur-Ausbau zwischen Kleinandelfingen und Winterthur-Nord löst nur einen Teil der Probleme. Entsprechend schlägt der Bundesrat vor, die Erweiterung der Umfahrung Winterthur prioritär zu behandeln und dem Realisierungshorizont 2030 zuzuteilen. Das Projekt weist gute Bewertungsresultate auf und soll planerisch vorangetrieben werden, damit es möglichst bald Baureife erlangt.

Die Erweiterung der Nationalstrasse zwischen Brüttisellen und Winterthur-Töss sowie entlang des Zürichsees von Zürich-Süd nach Richterswil sowie von Schindellegi nach Pfäffikon erachtet der Bundesrat auf Grund des geringeren Handlungsdrucks als zeitlich weniger prioritär.

Mit der Aufnahme der N15 in das Nationalstrassennetz übernimmt der Bund auch die problematische verkehrliche und wohnliche Situation auf der bestehenden Autobahnlücke. Basierend auf dem kantonalen Vorhaben zur Problemlösung schlägt der Bundesrat vor, das Vorhaben N15 Zürcher Oberlandautobahn in den Realisierungshorizont 2040 aufzunehmen.

Bauliche Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Verkehrsflächen

Bis zur Realisierung der nötigen Erweiterungsprojekte wird es noch eine geraume Zeit dauern. Als Übergangslösung soll die Funktionalität der Nationalstrassen mit Umnutzung von Pannenstreifen aufrechterhalten werden. Auf folgenden Abschnitten sind Umnutzungen von Pannenstreifen in Betrieb genommen worden:

- N1 Verzweigung Zürich-Nord – Zürich-Ost – Verzweigung Brüttisellen (Phase 1)

- N1 Winterthur Ohringen – Oberwinterthur.

Auflageprojekte werden auf diesen Abschnitten bearbeitet:

- N1 Verzweigung Zürich-Nord – Zürich-Ost – Verzweigung Brüttisellen (Phase 2),

- N3 Wädenswil – Richterswil,

- N3 Verzweigung Limmattal – Urdorf.