Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Jestetten ein integraler Halbstundentakt der S-Bahn (S9) Zürich – Schaffhausen zusätzlich zum Halbstundentakt IC/RE umgesetzt.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Der Bundesrat erachtet die Erweiterung des Abschnitts Herblingen – Schaffhausen-Süd (mit dem Bau einer zweiten Röhre des Fäsenstaubtunnels) als notwendig. Damit sollen der Engpass auf dieser Nord-Südachse beseitigt, die Unterhaltsfähigkeit verbessert, die Verkehrssicherheit durch die Aufhebung des Gegenverkehrs im Tunnel erhöht und eine weitere Entlastung der Siedlungsgebiete MIV ermöglicht werden. Das Projekt ist planerisch bereits weit fortgeschritten. Entsprechend schlägt der Bundesrat vor, das Vorhaben dem Ausbauschritt 2023 zuzuteilen.

Die Erweiterung des Cholfirsttunnels kann nach Ansicht des Bundesrates erst im Anschluss an die Realisierung der zweiten Röhre des Fäsenstaubtunnels erfolgen. Zudem erlauben die Bewertungsresultate auch im schweizweiten Vergleich keine Zuteilung zu einem konkreten Realisierungshorizont.

Bauliche Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Verkehrsflächen

Keine.