Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Bei der Schiene ist hauptsächlich die Leistungssteigerung am Bahnhof Wil, der Doppelspurausbau Trübbach – Buchs und Goldach – Rorschach sowie der im Ausbauschritt 2035 vorgesehene Angebotsausbau Weinfelden – Konstanz zu erwähnen. Mit dem Ausbauschritt 2035 wird zudem der Bahnhof St.Gallen durch eine Leistungssteigerung angepasst. Mit den Massnahmen wird der IR-Halbstundentakt St.Gallen - St. Margrethen – Sargans umgesetzt, der Bahnhof St.Gallen wird zum Vollknoten mit Optimierung und Ausbau der S-Bahn. Der Bau des Brüttener Tunnels zwischen Zürich und Winterthur ermöglicht einen Kapazitätsausbau der Fernverkehrsverbindungen Richtung Kreuzlingen/ Konstanz bzw. Romanshorn (Halbstundentakt) sowie eine Beschleunigung der Fernverkehrsverbindungen Richtung St.Gallen mit stündlicher Verlängerung des Fernverkehrs nach St. Margrethen / Bregenz / Lindau (-München).

Die Massnahmen im Agglomerationsverkehr und die vorgesehenen Ausbauten im Schienenverkehr bringen eine gewisse Entlastung der Nationalstrassen mit sich. Für eine umfassende Beseitigung der Kapazitätsprobleme im Nationalstrassennetz werden sie aber nicht ausreichen. Im Weiteren ist der Ausbau zwischen St.Gallen-Kreuzbleiche und St.Gallen-Neudorf nicht nur für den Erhalt funktionsfähiger Nationalstrassen, sondern aufgrund der starken Wechselwirkungen mit dem städtischen Parallelnetz auch für das Agglomerationsprogramm von grosser Bedeutung.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Der Bundesrat schlägt vor, die Erweiterung des Abschnitts Kreuzbleiche – Neudorf mit dem Bau einer dritten Röhre des Rosenbergtunnels dem Ausbauschritt 2023 zuzuteilen. Er trägt damit dem grossen Handlungsbedarf aus Sicht der Engpassbeseitigung sowie des Unterhalts Rechnung. Integraler Bestandteil des Projekts ist die Spange, die die Nationalstrasse mit dem Güterbahnhof verbindet und das nachgelagerte städtische Strassennetz entlastet, was insbesondere dem innerstädtischen ÖV zu Gute kommt. Die kantonale Verlängerung der Spange in den Raum Liebegg ermöglicht eine zusätzliche Entlastung von Wohnquartieren der Stadt St.Gallen vom Durchgangsverkehr. Die Kosten für den Tunnel Liebegg als Verlängerung der Spange Güterbahnhof sind nicht im STEP Nationalstrassen berücksichtigt und sind durch Dritte zu tragen.

Die Erweiterung des Abschnitts St.Gallen-Neudorf – Meggenhus hat der Bundesrat ebenfalls ins STEP Nationalstrassen aufgenommen. Für diesen Abschnitt muss jedoch erst noch ein konkretes Projekt entwickelt und konsolidiert werden. Auch ist dessen Realisierung erst zielführend, nachdem die Kapazitätserweiterung zwischen Kreuzbleiche und Neudorf in Betrieb genommen worden ist. Entsprechend ist das Projekt für den Realisierungshorizont nach 2040 vorgesehen.

Bauliche Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Verkehrsflächen

Keine.