Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 47Fedlex · Erläuternder Bericht
Flächenbeanspruchung und Bodenfruchtbarkeit X X
Klimabelastung X X
Umweltbelastung während der Bauphase X
Qualitative Indikatoren: Realisierung und Kohärenz
Kostenrisiko, bautechnisches Risiko X Etappierbarkeit X Kohärenz mit Gesamtverkehrskonzepten X Kohärenz mit Raumplänen (national, kantonal, regional) X Langfristige Ausbaufähigkeit, Aufwärtskompatibilität X
Phase 2: Berücksichtigung weiterer Aspekte
Für die abschliessende Zuordnung der Erweiterungsprojekte zu den einzelnen Realisierungshorizonten und den Ausbauschritten werden verschiedene weiteren Aspekte berücksichtigt:
- Konzentration auf Abschnitte mit dem grössten Handlungsdruck: Prioritär
sollen Projekte zur Realisierung gelangen, mit denen die gravierendsten Engpässe beseitigt, nötige Netzredundanzen geschaffen oder weitreichende Verträglichkeitsprobleme behoben werden können;
- Konzentration auf die Kerngebiete der Agglomerationen: Erste Priorität haben
funktionsfähige Nationalstrassen im Kerngebiet der Agglomerationen. Diese Vorhaben unterstützen die raumplanerisch gewünschte Siedlungsentwicklung nach innen und tragen zur Entlastung des städtischen Strassennetzes bei. Wichtig ist, dass die Erweiterungen auf dem Hochleistungsnetz im Rahmen der Agglomerationsprogramme mit verkehrlichen Massnahmen auf dem nachgelagerten Strassennetz sowie mit der Siedlungsplanung abgestimmt sind;
- Städtebauliche Aufwertung: Wo Nationalstrassen mitten durch dicht bewohnte Siedlungsgebiete hindurchführen, sind – soweit dies mit volkswirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist – Projekte zu bevorzugen, die zur städtebaulichen Sanierung der Situation beitragen;
- Berücksichtigung der Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs: Projekte zur Engpassbeseitigung, bei denen massgebende Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs bestehen, können höher priorisiert werden. Vordringlich der Fall ist dies bei der Abwicklung des Nord-Süd- und des Ost-West-Transitverkehrs sowie dort, wo sich verschiedene Nationalstrassen räumlich überlagern;
- Projektierungsstand: Der Bundesrat priorisiert Vorhaben, die in ihrer Planung und Projektierung weit fortgeschritten sind. Projekte, für die noch keine konsolidierten Lösungen vorliegen, können keinem konkreten Realisierungshorizont (2030 oder 2040) zugeteilt werden;
- Unterhaltsfähigkeit: Auf den stark ausgelasteten Nationalstrassen gewinnt die Gewährleistung der Unterhaltsfähigkeit zunehmend an Bedeutung. In besonderem Masse gilt dies für Tunnel- und längere Brückenbauwerke auf städtischen Nationalstrassen. Vorhaben, die zur Gewährleistung der Unterhaltsfähigkeit des Nationalstrassennetzes notwendig sind, sollen daher prioritär zur Realisierung gelangen;