Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Die Kostengenauigkeit der Projekte der weiteren Ausbauschritte im Realisierungshorizont 2030, des Realisierungshorizonts 2040 und der weiteren Realisierungshorizonte liegt bei +/- 30 %.

2.3.7.2 Realisierungshorizont 2030

Der Realisierungshorizont 2030 umfasst Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 17,473 Milliarden Franken. In früheren Bundesbeschlüssen haben die eidgenössischen Räte davon bereits Mittel in der Höhe von 5,86 Milliarden Franken gesprochen (Ausbauschritt 2014 und 2019).

Die im Realisierungshorizont 2030 zusammengefassten Projekte erachtet der Bundesrat nach aktuellem Kenntnisstand als prioritär. Sie lösen Probleme dort, wo der Handlungsdruck auf dem Nationalstrassennetz am grössten ist und leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung dichter Siedlungsgebiete.

Der grosse Handlungsbedarf und der weit fortgeschrittene Projektierungsstand des Projektes Lugano Süd – Mendrisio rechtfertigen eine Verschiebung vom Realisierungshorizont 2040 in den Realisierungshorizont 2030. Vorhaben, bei denen die Genehmigung des generellen Projektes unmittelbar bevorsteht, sollen dem Realisierungshorizont mit der höchsten Priorität zugewiesen sein.

Abbildung 6

Projekte des Realisierungshorizontes 2030