Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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gegen bestehen auf längeren Abschnitten mittlere und punktuell auch grössere Probleme mit der Verträglichkeit. Diese betreffen vor allem die Entwicklung der Wohn- und Arbeitsplätze. Auch bezüglich Sicherheit bestehen punktuell grössere Probleme. In der Summe und gemessen an der gesamten Sanierungsstrecke resultiert aus nationaler Sicht ein geringer Problemdruck. Diese Einschätzung differiert wesentlich zu jener des Kantons, der die Verkehrsbelastung auf den Ortsdurchfahrten und bei den grossen Kreuzungsstellen sowie die bestehende Verbindungsqualität zu den Zentren als untragbar erachtet.
Der Bund anerkennt die hohe regionale Bedeutung des Vorhabens sowie die grossen Anstrengungen des Kantons Thurgau für die Erarbeitung und umfassende Abstimmung des Vorhabens. Auch ist er sich bewusst, dass auf der Achse Probleme bestehen, die es anzugehen gilt. Hingegen hat er Zweifel, dass der gewählte Ansatz in Anbetracht der Klimadebatte, der Bodenstrategie des Bundesrates (Flächenbedarf), diverser Grundsätze im Sachplan Verkehr, Teil Programm und der im Verhältnis zum erzielten Nutzen sehr hohen Erstellungskosten zielführend ist. Hinzu kommen Verträglichkeitsprobleme des zu Grunde gelegten, kantonalen Raumkonzepts mit dem Raumkonzept Schweiz und die Befürchtung, dass voraussichtlich nötige technische Anpassungen das Projekt zusätzlich verteuern werden.
Weiteres Vorgehen
In Anbetracht dieser grundsätzlichen Vorbehalte verzichtet der Bundesrat auf die Aufnahme des Vorhabens ins STEP Nationalstrassen. Er sieht vor, den gesamten Korridor einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. In dieser Analyse sind alternative Ansätze, auch aus gesamtverkehrlicher Sicht zu erarbeiten und dem Vorhaben des Kantons Thurgau gegenüberzustellen. Akute Probleme, beispielsweise in Bezug auf die Sicherheit oder die Entflechtung des Veloverkehrs vom übrigen Verkehr, sind im Rahmen der Erhaltungsplanung voranzutreiben.
N25, Zubringer Appenzellerland
Beschreibung
Der Zubringer Appenzellerland umfasst vier Abschnitte. Die Abschnitte 1 und 2 sehen nach der Anbindung an die N1 (Verzweigung "Gossau-Ost") und einem Halbanschluss Industrie (Gossau) einen Tunnel Richtung Herisau und anschliessend eine Umfahrung von Herisau mit einer Anbindung im Raum Mooshalden vor. Die Abschnitte 1 und 2 sind als Nationalstrasse 2. Klasse (Gegenverkehr mit 2x1 Fahrstreifen, ohne Fuss- und Veloverkehr) mit einer Länge von rund 8.5 Kilometer geplant. Die Abschnitte 3 und 4 sehen eine Nationalstrasse 3. Klasse (Gegenverkehr mit 2x1 Fahrstreifen und Mischverkehr) zwischen Mooshalden (Waldstatt) und Appenzell vor. Dabei ist ein Ausbau bzw. eine umfassende Sanierung der bestehenden Kantonsstrasse inkl. einem separaten Velo-/Gehweg vorgesehen.
Die Massnahmen auf den Abschnitten 3 und 4 werden ausserhalb des STEP Nationalstrassen im Rahmen der Erhaltungsplanung geprüft und ggf. realisiert. An dieser Stelle wird auf sie nicht weiter eingegangen.
Für das Vorhaben liegen abschnittsbezogen ein Vorprojekt und ein Bauprojekt sowie eine «Strategische Gesamtstudie» über alle Abschnitte aus dem Jahr 2008 vor.