Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Alter der erfolgten Planungen und der frühe Projektstand unterstreichen diesen Zweifel.

Weiteres Vorgehen

In Anbetracht der grundsätzlichen Vorbehalte verzichtet der Bundesrat auf die Aufnahme des Vorhabens ins STEP Nationalstrassen. Er anerkennt aber den Handlungsbedarf auf der Durchfahrt durch die Ortschaft Hirzel. Zur Lösung der Probleme sind geeignete Massnahmen zu erarbeiten und bedarfsgerecht umzusetzen. Bei Bedarf kann eine direkte Verbindung zwischen dem Autobahnende der N14 und der N3 zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Erwägung gezogen werden.

N29, Umfahrung Bivio

Beschreibung

Die Ortsdurchfahrt von Bivio ist punktuell so schmal, dass das Kreuzen von grossen Fahrzeugen nur eingeschränkt möglich ist. Zur Behebung dieses Problems schlägt der Kanton Graubünden den Bau einer Ortsumfahrung vor. Der Kreisel Bivio-Nord bildet den Ausgangspunkt der Umfahrung. Unmittelbar nach dem Kreisel überquert die geplante Strasse den Fluss und einen Flurweg mit einer Brücke. Rund 100 Meter vom Kreisel entfernt befindet sich das nördliche Portal des 950 Meter langen Tunnels. Vom Tunnelportal-Süd bis zum Knoten Bivio-Süd verläuft das Trassee auf einer Aufschüttung, die mit Tunnel-Ausbruchmaterial erstellt werden könnte. Die Umfahrung ist als Nationalstrasse 2. Klasse mit 2x1 Fahrstreifen im Gegenverkehr konzipiert.

Für das Vorhaben liegt eine Planungsstudie aus dem Jahr 2012 vor. Die Kosten der Bestvariante veranschlagt der Kanton auf ca. 65 Millionen Franken.

Einschätzung des Bundes

Der Bundesrat anerkennt, dass die Breite der Ortsdurchfahrung von Bivio punktuell dem Standard einer Strasse von nationaler Bedeutung nicht zu genügen vermag. Der durchlaufene Planungsprozess, der Planungsstand sowie der Umfang und das Alter der vorliegenden Projektunterlagen erlauben keine abschliessende Bewertung des kantonalen Vorhabens. Entsprechend sieht der Bundesrat davon ab, das Vorhaben ins STEP Nationalstrassen aufzunehmen.

Weiteres Vorgehen

Der Bund wird den Planungsprozess neu starten und nach den Standards des Bundes durchführen. Die Vorarbeiten und Erkenntnisse des Kantons Graubünden werden in den Prozess einbezogen.