Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Das Vorhaben ist aus Sicht des Bundesrates auch unter Berücksichtigung des saisonalen Mehrverkehrs unverhältnismässig. Im Hinblick auf die erfolgte Entschärfung der Engstelle und der wenig ausgeprägten Problemlage verzichtet der Bund auf die Weiterverfolgung des Vorhabens. Optimierungen an der bestehenden Strasse erfolgen im Rahmen der Erhaltungsplanung.

N29, Umfahrung Cunter/Savognin

Mit der rund 3.2 Kilometer langen Umfahrungsstrasse der N29 werden Cunter und Savognin östlich umfahren. Die zweistreifige Umfahrungsstrasse wird nördlich und südlich an die Julierstrasse angeschlossen und umfasst einen bergmännischen, einröhrigen Tunnel mit einer Länge von rund 800 Meter.

Die Ortsdurchfahrten Cunter und Savognin haben eine hohe Trennwirkung bedingt durch die relativ breite und lange gerade Strasse und das zeitweise hohe Verkehrsaufkommen. Die hohe Verkehrsausrichtung des Strassenraums und die damit zusammenhängenden ungenügenden Breiten der Trottoirs beeinträchtigt die Wohnlichkeit und das Ortsbild.

Das Vorhaben Cunter/Savognin löst nur geringfügige Probleme mit der Leistungsfähigkeit und der Verträglichkeit im Bereich der Ortsdurchfahrt. Die Trennwirkung der N29 ist temporär durch das stärkere Verkehrsaufkommen während der Tourismussaison etwas erhöht. In Anbetracht der übers Jahr gesehen geringen Verkehrsbelastung stehen die vergleichsweise hohen Kosten aus Sicht des Bundesrates in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen des Vorhabens. Aus diesen Gründen verzichtet der Bund auf eine Weiterverfolgung des Vorhabens. Nötige Optimierungen an der bestehenden Strasse erfolgen im Rahmen der Erhaltungsplanung.