Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/22: Totalrevision der Verordnung über Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V, neu: Verordnung über die Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette) · 6 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur Verordnung über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette
I. Ausgangslage
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) betreiben ein gemeinsames zentrales Informationssystem entlang der Lebensmittelkette zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, der Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit, des Tierschutzes und einer einwandfreien Primärproduktion (Art. 62 Abs. 2 Lebensmittelgesetz [SR 817.0], Art. 165d Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz [SR 910.1] und Art. 45c Abs. 2 Tierseuchengesetz [TSG, SR 916.40]). Das zentrale Informationssystem setzt sich aus verschiedenen Informationssystemen der vorgenannten Bereiche zusammen. Erfasst werden in den Informationssystemen namentlich die Ergebnisse von Kontrollen im Zusammenhang mit der Primärproduktion inkl. Tierschutzkontrollen (vgl. auch Art. 10 der Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände, SR 817.032). In die Zuständigkeit des BLV fallen u.a. das Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes (ASAN), das Informationssystem für Labordaten (ALIS) und das Informationssystem über die Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (Fleko), die in der Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst vom 6. Juni 2014 geregelt sind (ISVet-V, SR 916.408). Zudem betreibt das BLV ein Auswertungs- und Analysesystem für die Daten aus seinem Zuständigkeitsbereich.
Das Informationssystem ALIS (neuer Name ARES) dient gegenwärtig der Bearbeitung von Labordaten aus den anerkannten Laboratorien des öffentlichen Veterinärdienstes. Es soll künftig ergänzt werden mit Daten aus der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie der amtlichen Kontrolle von Betrieben, die mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen umgehen (mit Ausnahme der Schlachtbetriebe). Mit der vorliegenden Revision werden die Regelungen zur Bearbeitung der lebensmittelrechtlichen Daten im ARES geschaffen. Weiter wird eine Regelung zum Auswertungs- und Analysesystem und zur Finanzierung von Fleko erlassen. Im Übrigen erfolgen in Bezug auf die Bestimmungen zum Fleko sowie zum ASAN keine materiellen Änderungen. Da jedoch zahlreiche Bestimmungen sowie der Titel der Verordnung geändert werden müssen, ist eine Totalrevision unumgänglich. Aus dem neuen Titel ist ersichtlich, dass die Informationssysteme Daten zur Lebensmittelkette enthalten, d.h. dem ganzen Weg, den ein Lebensmittel bei der Herstellung vom Acker bis auf den Teller durchläuft. Zugleich wird die Verordnung neu strukturiert und die Regelungen zu den einzelnen Informationssystemen soweit möglich zusammengefasst.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Der Inhalt der Artikel 7, 12, 13 und 19–22 entspricht (weitgehend) dem geltenden Recht, zum Teil erfolgen redaktionelle Änderungen.