Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/26: Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) · 90 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Totalrevision der Verordnung zum BG über den Datenschutz (VDSG)

Bearbeitungstätigkeiten verzichtet worden.327 Der Kanton Schwyz merkt an, dass die DSFA für Bundesorgane als amtliches Dokument den allgemeinen Regeln zur Aufbewahrungspflicht von Akten zu unterliegen habe und nicht separat in der VDSG geregelt sein sollte. Weiter wird bemängelt, dass es sich um ein Swiss Finish handle, da die DSGVO keine solche Pflicht vorsehe.328

Zudem widerspreche die Aufbewahrung dem Nemo-tenetur-Grundsatz329, da die aufbewahrte DSFA gestützt auf ein Editionsersuchen im Vorfeld oder im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung zu Beweiszwecken gegen den Verantwortlichen verwendet werden könnte.330

Es wird zumindest eine Kürzung der Frist angeregt. Diese wird als zu lang betrachtet,331 insbesondere, da eine Datenbearbeitung nach Artikel 5 Buchstabe d nDSG auch die Archivierung umfasse.332 Einige Teilnehmende sind auch der Meinung, dass gestützt auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung sowie der Datenminimierung kein Grund für so eine lange Aufbewahrung bestehe.333 Der Kanton Zürich merkt an, einerseits würden die Ergebnisse der DSFA direkt in die beurteilte Datenbearbeitung fliessen und andererseits sei die DSFA als Momentaufnahme sehr schnell veraltet. Einige Teilnehmende regen an,

dass die Aufbewahrung höchstens bis zur Beendigung der entsprechenden Datenbearbeitung dauern könne, da danach keine Verletzung der Rechte der betroffenen Person mehr möglich sei.334 Gemäss asut soll es dem Verantwortlichen überlassen sein, die Dauer der Aufbewahrungsfrist für den Einzelfall selbst angemessen zu definieren, dies unter Berücksichtigung der Beweisrisikopflicht. Zuletzt wird eine Abstufung nach Schutzbedarf der Daten gewünscht.335 Sollte an der Frist festgehalten werden, so müsse ergänzt werden, dass die Aufbewahrung «mindestens» zwei Jahre zu betragen habe, damit eine allfällige längere Aufbewahrung nicht datenschutzrechtswidrig wäre.336

Zudem wird gewünscht, dass explizit in der Verordnung337 erwähnt wird, dass die Schriftlichkeit auch andere – elektronische – Formen erfassen kann, die den Nachweis durch Text ermöglichen. Es genüge nicht, dies nur im erläuternden Bericht zu erwähnen.338 Es wird bemängelt, dass die Schriftform im Sinne des OR zu verstehen sei und damit eine Unterschrift erfordere (BVGer A-3548/2018 vom 19. März 2019, E. 4.8.4). Daher sollte es möglich sein, die DSFA in elektronischer Form zu erstellen und aufzubewahren. Voraussetzung dafür sei, dass sie sicher aufbewahrt werde und jederzeit sofort abrufbar sei.339 Die Schriftform sei weder erforderlich noch zeitgemäss.340 Andere finden, es sei unklar, ob zur Erfüllung des Erfordernisses der Schriftform eine einfache E-Mail ausreichend sei oder ob eine elektronische

327 Organisationen: AFBS, AGVS, Bär & Karrer, CP, Creditreform, economiesuisse, HÄRTING Rechtsanwälte, HotellerieSuisse, IGEM, Migros, PBS, pharmasuisse, SAV, SBVg, sgv, SLV, SNB, SPA, SSV, suisa, suva, swissICT, swissstaffing, vsi, VSP, VUD, Walderwyss.

328 Organisationen: AGVS, Migros, SLV.

329 Gemäss dem Nemo-tenetur-Grundsatz ist niemand gehalten, sich selbst anzuklagen oder zu belasten. Das Nemo-tenetur-Prinzip wird als fundamentales Prinzip eines fairen Strafverfahrens angesehen.

330 Organisationen: economiesuisse, SBVg.

331 Kanton: ZH; Organisationen: AIS, ASPS, Curaviva Schweiz, Creditreform, INSOS, PBS, RVS, senesuisse, Spitex Schweiz, VSP.

332 Organisation: swissprivacy.law.

333 Organisationen: economiesuisse, SBVg.

334 Organisationen: Creditreform, PBS, RVS, VSP.

335 Organisationen: Classtime, vsi.

336 Organisationen: economiesuisse, SNB, Walderwyss.

337 Nicht nur im erläuternden Bericht.

338 Kanton: BE; Organisationen: AFBS, AGVS, ASDPO, Bär & Karrer, curafutura, DFS, die Post, economiesuisse, FER, HÄRTING Rechtsanwälte, HotellerieSuisse, proFonds, Ringier, SBVg, SLV, SNB, SPA, suva, SVV, swissICT, swissprivacy.law, vsi, VUD, Walderwyss.

339 Organisationen: ASDPO, curafutura, HDC, proFonds, swissprivacy.law, Walderwyss.

340 Organisationen: asut, curafutura, SVV, swissprivacy.law.