Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 15 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: VSoTr
Drei Vernehmlassungsteilnehmende stellen im Zusammenhang mit der Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Massnahmen auch bestimmte Kernanforderungen an den Risikomanagementplan.31 Dieser soll auf der Basis internationaler Standards nebst der Wirksamkeitskontrolle insbesondere auch Präventionsmassnahmen, eine Priorisierung der Massnahmen und die Möglichkeit der Wiedergutmachung berücksichtigen. Entsprechende Bestimmungen sollen ausdrücklich in der Verordnung verankert werden.
4.14 Überprüfung der Sorgfaltspflichten nicht nur durch Revisionsunternehmen
Ein grosser Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden wünschte sich die Möglichkeit, die Prüfung der Sorgfaltspflichten im Bereich Mineralien und Metalle gestützt auf Artikel 964sexiesAbsatz 3 OR i.V.m. Artikel 13 VSoTr nicht nur von einer zugelassenen Revisionsexpertin durchführen lassen zu können, sondern auch z.B. durch akkreditierte Zertifizierungsstellen oder andere unabhängige Dritte mit Expertise im Bereich der Unternehmensverantwortung, z.B. Anwältinnen oder Anwälte.32
Eine externe Prüfung solle auch im Bereich der Kinderarbeit vorgesehen werden, nicht nur im Bereich der Konfliktmineralien, wie einige Vernehmlassungsteilnehmende geltend machen.33
4.15 Fehlende dynamische Verweise
Nach Auffassung der «Koalition KVI» sollte im erläuternden Bericht zur VSoTr darauf hingewiesen werden, dass der UNICEF-Index «dynamisch» ausgestaltet ist. «Dynamische» anstatt «statische» Verweise – wie in der VSoTr vorgesehen – würden auch bei allen anderen Verweisen auf internationale Regelwerke verlangt.34
Demgegenüber fordern Vertretende der Wirtschaft, die statischen Verweise beizubehalten (kein automatischer Nachvollzug von neuen Regeln mittels dynamischen Verweisen); Anpassungen an etwaige Weiterentwicklungen der referenzierten Leitlinien erforderten ihrer Meinung nach eine politische Diskussion auf nationaler Ebene35.
4.16 Fehlende inhaltliche Vorgaben zur Berichterstattung (Art. 964septies OR)
Die Befürwortenden der Vorlage wünschten sich inhaltliche Vorgaben bzw. Eckwerte für die Berichterstattung nach Artikel 964septiesOR in der Verordnung als Orientierungshilfe und um Rechtssicherheit zu schaffen (dies u.a. wegen der Strafbarkeit nach Art. 325terStGB).36
5 Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren37 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Internetseite der Bundeskanzlei zugänglich. Ebenfalls auf der erwähnten Seite
31Focus right, Global Compact, JPV.
32Koalition KVI, ProCert AG, Grüne Partei, focus right gmbh, Global Compact, SQS Société Générale de Surveillance SA SGS, Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme SQS, Swissmem, Die Mitte, Zürcher Anwaltsverband.
33Kanton Basel-Landschaft, Kanton Genf, Centre Patronal, GEM, Prof. Atamer (UZH), FER, JPV.
34Koalition KVI, Centre Patronal, GEM, Grüne Partei, SP Schweiz, Migros, Operation Libero, Kanton Genf, JPV.
35Economiesuisse / SwissHoldings, FDP, SBVg.
36Zürcher Handelskammer, BISCOSUISSE, Chocosuisse, Scienceindustries, FH, JPV, Philipp Morris Products S.A.