Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 15 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: VSoTr
Weitere Teilnehmende verlangen die Streichung des Begriffs «transport» (Verbringung) in Artikel Buchstabe d Ziffer 1 VSoTr. Die Verantwortung für die Sorgfaltspflicht sollte allein bei dem Unternehmen liegen, das die Mineralien oder Metalle in den freien Verkehr des Landes bringe und nicht bei dem Unternehmen, das sie in das Land einführt.9
4.3 Definition des Begriffs «Hochrisiko- und Konfliktgebiete»
Insbesondere die Wirtschaftsdachverbände sprechen sich für eine abschliessende Definition der Hochrisiko- und Konfliktgebiete durch den Bundesrat aus, die sich an der von RAND Europe erstellten Liste von Hochrisiko- und Konfliktgebiete orientiert.10
4.4 Ausschlusskriterium des «begründeten Verdachts auf Kinderarbeit»
Weiter kritisieren die «Koalition KVI» sowie die GLP den im erläuternden Bericht zur VSoTr, Seite 12, oben, beschriebenen dritten Prüfschritt, die «Verdachtsprüfung», als nicht im Einklang mit den internationalen Vorgaben; sie verlangen die Streichung dieses Kriteriums des «begründeten Verdachts» in Artikel 1 Buchstabe f und Artikel 5 Absatz 1 VSoTr.11 Ihrer Meinung nach ist erst im Rahmen der ausgeübten Sorgfaltsprüfung ein möglicher Verdacht auf Kinderarbeit überhaupt ermittelbar. Nötig sei eine Anbindung der Verdachtsprüfung an die Sorgfaltspflicht von Artikel 11 VSoTr. Sie fordern einen Ansatz, der berücksichtigt, aus welcher konkreten Tätigkeit und aus welchem Staat bzw. welcher Region die Produkte/Dienstleistungen stammen und welchen Sektor (z.B. Schokoladenindustrie) sie betreffen.
Insbesondere Wirtschaftsverbände verlangen wiederum die Streichung der Ausführungen im erläuternden Bericht betreffend die analoge Anwendung der Rechtsprechung im Bereich der Geldwäscherei auf die Begriffe des «begründeten Verdachts», da diese im Kontext zur Prüfung des Verdachts auf Kinderarbeit zu streng sei.12
Nach Auffassung einer Teilnehmerin sind die Begriffe des «begründeten Verdachts» zu unbestimmt und gehen über den Gesetzestext (Art. 964quinquiesAbs. 1 Ziff. 2 OR) hinaus.13
Einige Teilnehmende begrüssen die Ausnahme von Artikel 5 VSoTr für Unternehmen mit «geringen Risiken» für einen «Verdacht auf Kinderarbeit».14
4.5 Fehlender Nachweis eines Abdeckungsgrads von 95% durch die im Anhang genannten Schwellenwerte für Mineralien und Metalle; unvollständige Liste der Zolltarifnummern
Im Zusammenhang mit den Ausnahmen für die Einfuhr- und Bearbeitungsmengen von Mineralien und Metallen (Art. 2 VSoTr und Anhang A und B) beantragen einige Vernehmlassungsteilnehmende, im Erläuterungsbericht sei – Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/821 entsprechend – offenzulegen, dass mit den festgesetzten Schwellenwerten mindestens 95% der gesamten in die Schweiz eingeführten und hier bearbeiteten Mengen eines jeden Minerals und Metalls erfasst sind.15 Ist dies nicht der Fall, seien die Schwellenwerte anzupassen. Generell werden die Schwellenwerte als zu hoch qualifiziert, da die Europäische Union
9 Groupement des Entreprises Multinationales GEM, Fédération des Entreprises Romandes FER.
10 Economiesuisse/SwissHoldings, SBVg, ADVESTRA AG.
11 Koalition KVI, Grünliberale Partei, Prof. Atamer (UZH).
12 Economiesuisse / SwissHoldings, BISCOSUISSE, Chocosuisse, SBVg.
13 Homburger AG.
14 EXPERTSuisse, Economiesuisse / SwissHoldings.
15 Koalition KVI, Prof Atamer (UZH), Grüne Partei, EVP.