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Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 15 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: VSoTr

diese ab 2023 senken werde, was auch von der Branche (European Precious Metals Federation) begrüsst werde.16 Ferner wird die Aufnahme zusätzlicher Zolltarifnummern im Anhang zur VSoTr verlangt (Tarifnummern 7112.91 und 7113.19). Kritisiert wird ferner die fehlende Regelung betreffend die Zollfreilager und den Transithandel.

Laut einer Vernehmlassungsteilnehmerin fielen beim Gold nur die abgebauten Mineralien in die Kategorie.17 Es sollte der statistische Code in den Zollkodex aufgenommen werden (7108.12 911; «Minengold»). Eine weitere Teilnehmerin schlägt vor, das im Anhang Teil A erwähnte «Gold, in Rohform oder als Halbzeug oder in Pulverform» zu spezifizieren, indem die Goldkonzentration ergänzt und auf die Tarifnummern und statistischen Codes der Bundeszollverwaltung Bezug genommen werde.18

4.6 Ausnahme für rezyklierte Metalle

Die «Koalition KVI», die SP, die EVP, die Fondation Haute Horlogerie FHH und der Kanton Genf verlangen, die Ausnahmeregelung für rezyklierte Metalle zu streichen, weil dafür keine ausdrückliche rechtliche Grundlage im Gegenvorschlag vorgesehen sei; Artikel 964quinquiesAbsatz 1 Ziffer 1 OR beziehe sich nur auf die Schwellenwerte. Nach Auffassung der «Koalition KVI» hat Gold von allen genannten Mineralien in der Schweiz die grösste Bedeutung; Goldbarren fielen unter die Ausnahme der rezyklierten Metalle19 und seien somit von der Sorgfaltsprüfung ausgenommen; es gelte diesfalls nur die – ungenügende – Dokumentationspflicht nach Artikel 3 VSoTr.

Swissmem begrüsst die vorgesehene Ausnahme für rezyklierte Metalle. Nach der Meinung einiger Teilnehmenden sollte diese Ausnahme aus systematischen Überlegungen aber von Artikel 3 VSoTr in die Begriffsbestimmungen von Artikel 1 VSoTr verschoben werden. Teilweise wird eine Präzisierung des Begriffs «dokumentiert» von Artikel 3 Abs. 3 VSoTr verlangt; es müsse sich um eine rein interne Dokumentationspflicht handeln.20

4.7 Ausnahme für KMU; Schwellenwerte

Einige Vernehmlassungsteilnehmende verlangen die Anpassung der KMU-Schwellenwerte bei den Ausnahmen von den Sorgfaltspflichten im Bereich Kinderarbeit (Art. 4 VSoTr). Für das Forum PME müssten die vorgesehenen Schwellenwerte (Bilanzsumme von CHF 20 Mio., Umsatzerlös von CHF 40 Mio. und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt) kumulativ gelten. Chocosuisse beantragt, die Schwellenwerte für den Umsatzerlös und die Bilanzsumme auf CHF 80 Mio. und CHF 40 Mio. zu erhöhen. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende wünschten sich (in Übereinstimmung mit Art. 964bisAbs. 1 Ziff. 2 OR) zudem eine Erhöhung des Schwellenwerts für die Vollzeitstellen von 250 auf 500.21

Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden verlangt den Einbezug von KMU mit hohen Risiken («Hochrisiko-KMU») im Bereich Kinderarbeit und beanstandet die Ausnahme von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in Artikel 5 VSoTr, wobei als Kriterien für die

16 Koalition KVI, SP Schweiz, Hertz / Lindt, Kanton Genf, Association Suisse des fabricants et commerçants de métaux précieux ASFCMP.

17 Swiss Trading & Shipping Association STSA.

18 ASFCMP.

19 STSA, ASFCMP, Homburger AG.

20 So namentlich von Swissmem, Economiesuisse / SwissHoldings, SBVg, Homburger AG, Prof. Atamer (UZH).

21 Zürcher Handelskammer, Economiesuisse / SwissHoldings, SBVg, SWISS TEXTILES, BISCOSUISSE, Chocosuisse, Forum PME, Fédération de l’industrie horlogère suisse FH, Homburger AG.