Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/3: Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern · 6 Seiten

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Totalrevision des Bundesgesetzes über

Beiträge für die kantonale

französischsprachige Schule in Bern (SR 411.3)

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1 Ausgangslage

Die von der «Société des amis de l’école de langue française» gegründete Privatschule nahm 1944 ihren Unterricht auf. Von Anfang an hatte die Schule mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Es stellte sich daher die Frage einer Hilfeleistung durch die öffentliche Hand. In Erwägung gezogen wurden die Ausrichtung einer Sprachenzulage an die französischsprachigen Bundesbeamten in Bern, die Umwandlung der französischsprachigen Privatschule in eine öffentliche Schule oder die direkte Unterstützung der Privatschule. Die Stadt und der Kanton Bern verneinten seinerzeit die Möglichkeit der Errichtung einer öffentlichen Schule. Bundesseitig hat man sich daher für die direkte Unterstützung der Schule entschieden, insbesondere mit dem Gedanken, ideale Rahmenbedingungen zu schaffen, um für französischsprachige Bundesangestellte die Niederlassung in Bern zu erleichtern.

Der Bund beteiligt sich seit 1960 in Form eines jährlichen Beitrags an den Betriebskosten der französischsprachigen Schule in Bern. Anfänglich wurden mit dem Bundesbeitrag die Schulkosten für französischsprachige Kinder von Bundesangestellten und Diplomaten mitfinanziert. Mit der Erweiterung der Bundesverwaltung stieg der Bedarf an französischsprachigen Mitarbeitenden.

1957/1958 waren 55 % der gesamten Schülerzahl Kinder von Bundesangestellten. 1981 waren 50,4 % Kinder von Eltern, die beim Bund arbeiten, und 8,2 % Kinder von Eltern, die für Organisationen im Interesse des Bundes arbeiten.

In Bezug auf die Finanzierung bemass sich der Beitrag ursprünglich nach den durchschnittlichen Kosten je Schülerin und Schüler und nach der Anzahl von an der Schule eingeschulten Kindern von Bundesangestellten französischer Muttersprache. An diese Kosten wurde ein Beitrag bis zu 50 % ausgerichtet. Eine wichtige Änderung erfolgte im November 1979, als der Grosse Rat des Kantons Bern der Überführung der bestehenden Schule in die kantonale Schule französischer Sprache in Bern (ECLF) zustimmte. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Bundesgesetzes deckte der Bundesbeitrag ungefähr 23 % der Betriebskosten. Mit dem Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern vom 19. Juni 1981 (SR 411.3) wurden die Bundesbeiträge auf 25 % der Betriebskosten sowie ein einmaliger Beitrag von 40 % an den Bau eines neuen Schulgebäudes festgesetzt.

Seit 1982 ermöglicht der Bund mit einem Beitrag von 25 % an die Betriebskosten Angestellten der Bundesverwaltung und von Organisationen im Interesse des Bundes, ihre Kinder in Bern auf Französisch unterrichten zu lassen. Empfänger ist der Kanton Bern als Träger dieser Schule. Die Schule