Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 55 Seiten

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Vernehmlassungsbericht: Einführung des Trusts

Zusammenfassung

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf über die Einführung eines Schweizer Trusts wurde vom 12. Januar 2022 bis 30. April 2022 durchgeführt. Insgesamt 80 Stellungnahmen gingen ein.

Eine Mehrheit der sich dazu äussernden Teilnehmenden befürwortet die Einführung des Schweizer Trusts (8 Kantone, 3 Parteien, 27 Organisationen). Diese Teilnehmenden sind der Ansicht, dass ein Bedarf an einem neuen Vermögensplanungsinstrument bestehe und dass mit dem Trust die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden könnte. Der Vorentwurf selber wird von einer Mehrheit von 8 Kantonen, 2 Parteien und 30 Organisationen begrüsst. Allerdings findet nur der zivilrechtliche Teil bei der Mehrheit der Teilnehmenden, die sich dazu geäussert haben (8 Kantone, 2 Parteien, 28 Organisationen), Zustimmung; der steuerrechtliche Teil dagegen wird von der Mehrheit der Teilnehmenden (19 Kantone, eine Partei, 20 Organisationen) verworfen. Zahlreiche Teilnehmende, die den Schweizer Trust befürworten, machen ihre Unterstützung des Vorentwurfs vom Verzicht auf den steuerrechtlichen Teil oder von dessen vollständiger Überarbeitung abhängig.

Beim zivilrechtlichen Teil der Vorlage begrüssen die Befürwortenden des Vorentwurfs, dass ein eigener Schweizer Trust geschaffen und nicht einfach ein ausländisches Rechtsinstitut übernommen werde. Gewisse Teilnehmende machen sich demgegenüber aufgrund der mit dem Trust verbundenen Risiken von Geldwäscherei und Steuerhinterziehung Sorgen um den Ruf des Finanzplatzes Schweiz.

Mehrere Teilnehmende sind der Ansicht, dass die Zulassung von Unterhaltsstiftungen eine notwendige Voraussetzung oder Ergänzung oder sogar eine bessere Alternative zur Einführung des Trusts wäre und verlangen deshalb eine Revision des Stiftungsrechts.

Die Mehrheit der Teilnehmenden ist mit der geltenden, auf bestehende Trusts anwendbaren Regelung zur Geldwäscherei und Steuerhinterziehung und mit der im Vorentwurf vorgeschlagenen Regelung zum Schweizer Trust zufrieden. Namentlich bestehe kein Bedarf an der Einführung eines öffentlichen Trustregisters.

Der steuerrechtliche Teil der Vorlage wird von einer grossen Mehrheit der Teilnehmenden als Ganzes abgelehnt. Hauptsächlich wird die Ablehnung mit der gegenüber der geltenden Praxis unattraktiveren gesetzlichen Regelung, dem zu grossen administrativen Aufwand und der mangelnden Praktikabilität des Vorschlags begründet.

1 Einleitung

1.1 Übersicht

Vom 12. Januar 2022 bis 30. April 2022 wurde die Vernehmlassung zum Vorentwurf über die Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) durchgeführt.

Insgesamt gingen 80 Stellungnahmen ein. Geantwortet haben 24 Kantone, 4 Parteien sowie 52 Organisationen und weitere Teilnehmende. Die einzelnen Stellungnahmen sind abrufbar

sungen > 2022 > EJPD > Vernehmlassung 2021/32.

Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, als erstes die Gesamtbeurteilung (Ziff. 3), anschliessend die Bemerkungen zum zivilrechtlichen Teil des Vorentwurfs (Ziff. 4.1-4.2.9), insbesondere bei den einzelnen Artikeln des Obligationenrechts (Ziff. 4.3). Danach werden die Stellungnahmen zu den Änderungen der anderen Bundes-