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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
1.4.7.1 Voraussichtliche Daten des Nichterscheinens
mit Datum oder Angabe, dass Berechnung zurzeit nicht möglich ist
oder mit Angabe, dass Eintrag nicht mehr erscheint, sobald Person als verstorben gilt
1.4.7.1.1 Datum des Nichterscheinens im B1, falls nur dieses eine GU vorhanden wäre («Zwi- X B1 nicht auszugsrelevant
schenfrist B1» genannt)
1.4.7.1.2 Datum des Nichterscheinens im B2 X B1 als HI-Information
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.2) nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.2 gesteuert)
1.4.7.1.3 Datum des Nichterscheinens im B3 X B1 als HI-Information
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.3) nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.3 gesteuert)
1.4.7.1.4 Datum des Nichterscheinens im B4 X B1 als HI-Information
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.4) nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.4 gesteuert)
1.4.7.1.5 Datum des Nichterscheinens im PA X B1 als HI-Information
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.5) nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.5 gesteuert)
1.4.7.1.6 Ev. Datum des Nichterscheinens im SPA X B1 als HI-Information
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.6) nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.6 gesteuert)
1.4.7.2 Angabe, mit welcher Hauptfristenregel das Datum des Nichterscheinens nach Ziff. 1.4.7.1 berech-
net worden ist
mit Hinweis auf Fragelogik gemäss Produktkonzept
1.4.7.2.1 Für die Berechnung des Behördenauszugs 1 X B1 nicht auszugsrelevant