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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

3.1.9 Geburtsort — B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.1.10 Nachname der Mutter — B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.1.11 Vornamen der Mutter — B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.1.12 Nachname des Vaters — B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.1.13 Vornamen des Vaters — B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.2. Herkunftsnachweise

(Angabe, aus welcher Quelle die wichtigsten Attribute der EI stammen)

3.2.1 Manuelle Herkunftsnachweise — B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.2.2 Automatische Herkunftsnachweise X B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.3. Info

3.3.1 Systemnummer der EI X B1-B4 nicht auszugsrelevant

sowie migrierte PSS-Nummer der EI, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen

war

3.3.2 Angaben zu Ersterfassung

(bezogen auf erstmaliges Speichern einer EI):

3.3.2.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.3.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer

oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat

3.3.3 Angaben zu letzter Mutation

(bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes einer EI):

3.3.3.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant 3.3.3.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer

oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat