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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
1.4.7.2.2 Für die Berechnung des Behördenauszug 2 X B1 nicht auszugsrelevant
1.4.7.2.3 Für die Berechnung des Behördenauszug 3 X B1 nicht auszugsrelevant
1.4.7.2.4 Für die Berechnung des Behördenauszug 4 X B1 nicht auszugsrelevant
1.4.7.2.5 Für die Berechnung des Privatauszugs X B1 nicht auszugsrelevant
1.4.7.2.6 Für die Berechnung des Sonderprivatauszugs, falls möglich X B1 nicht auszugsrelevant
1.4.7.3 Auflistung aller in diesem GU oder den dazugehörigen NEN angeordneten Tätigkeits- sowie Kon-
takt- und Rayonverbote
jeweils mit Bezeichnung des Verbots und folgenden Angaben
1.4.7.3.1 Berechnungsrelevanter Beginn des Verbots X B1 als HI-Information mit «wirksam ab»-Datum nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.2 nicht auszugsrelevant oder mit berechnungsrelevantem Neubeginn nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.4 (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.2 und 3.4.4.2.4 gesteuert)
1.4.7.3.2 Für dieses Verbot relevante Ruhezeiten nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.3 X B1 nicht auszugsrelevant mit Datum des Antritts des Vollzugs und Datum des Austritts aus dem Vollzug (falls vor-
handen)
1.4.7.3.3 Voraussichtliches Enddatum des Verbots nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.5 X B1 als HI-Information mit Datum, an dem Verbot, unter Berücksichtigung sämtlicher vorhandener Angaben, nicht auszugsrelevant nicht mehr gültig ist (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.5 gesteuert)
2. Bearbeitungsvermerke zur Identifizierung von Personen (BV)
(weisen auf mögliche Verwechslungsgefahren mit anderen Personen hin)
2.1 Standardvermerk — B1-B4 B1-B4
2.2 Freitext-Zusatzvermerk — B1-B4 B1-B4
2.3. Info
2.3.1 Systemnummer des BV X B1-B4 nicht auszugsrelevant