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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

1.4.1 Dossier-ID X B1-B4 Dossier-ID: B1-B4

sowie migrierte PSN-Nummer, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen war PSN-Nummer: nicht auszugsrelevant

1.4.2 Systemnummer der HI X B1-B4 nicht auszugsrelevant

sowie migrierte PSS-Nummer der HI, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen

war

1.4.3 Angaben zu Ersterfassung

(bezogen auf erstmaliges Speichern einer HI):

1.4.3.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant

1.4.3.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer

oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat

1.4.4 Angaben zu letzter Mutation

(bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes einer HI):

1.4.4.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant

1.4.4.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer

oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat

1.4.5 Ersterfassende Behörde X B1-B4 nicht auszugsrelevant

mit Behördenbezeichnung

1.4.6 Voraussichtliches Entfernungsdatum B1 X B1 als HI-Information

(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.1) nicht auszugsrelevant mit Datum oder mit Angabe, dass Berechnung zurzeit nicht möglich ist (wird beim Grundurteil oder mit Angabe, dass Eintrag entfernt wird, sobald Person als verstorben gilt nach Anhang 2 Ziff. 5.1 gesteuert)

1.4.7 Weitere Daten aus der Fristenberechnung

(zur besseren Nachvollziehbarkeit einzelner Berechnungsschritte)

Auflistung aller Grundurteile (GU)

mit Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen sowie folgenden Angaben