Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 136 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Entwurf der Strafregisterverordnung
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die in StReG und StReV enthaltenden Normen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Verwiesen sei auch hier auf Ziffer 5.2 der StReG-Botschaft (vgl. BBl 2014 5869).
5.3 Erlassform
Die durch das StReG ausgelösten Änderungen auf Verordnungsebene haben inhaltlich eine Totalrevision der aktuellen VOSTRA-V zur Folge. Dabei soll eine neue Verordnung geschaffen werden, die – in Anlehnung an das StReG – einen neuen Namen und eine neue SR-Nummer erhält. Die bisherige VOSTRA-V wird aufgehoben (siehe Anhang 10 Ziff. I E-StReV). Die neuen Strafregisternormen in der StReV weisen – bedingt durch die Vorgaben des StReG – einen etwas höheren Detaillierungsgrad auf. Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht aber durchaus legitim, da es meist um die Bearbeitung von «besonders schützenswerten Personendaten» geht.