Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 136 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Entwurf der Strafregisterverordnung

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, Gesellschaft und die Umwelt

Die Auswirkungen der Gesamtrevision des Strafregisterrechts auf die Volkswirtschaft sind als gering einzustufen. Von Bedeutung sind die Regelungen im Zusammenhang mit der Bestellung von Privat- und Sonderprivatauszügen:

− Infolge der Zunahme der bestellten Auszüge und mittels Effizienzsteigerungen

bei der Auszugsverarbeitung konnten die Gebühren pro Auszug ab 2023 leicht gesenkt werden (vgl. Art. 54 E-StReV). Dies entlastet die Konsumenten und evtl. auch die Unternehmen, welche in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind und die Kosten für die Bestellung solcher Auszüge ihrer Angestellten jeweils übernehmen.

− Wo Behörden mittels Online-Abrufverfahren oder über schriftliches Gesuch

neu direkten Zugang zu den Strafregisterdaten erhalten, ist die Einforderung von Privat- und Sonderprivatauszügen nicht mehr nötig. Auch diese Massnahme schont das Budget der Bürger und verringert den Aufwand für alle Beteiligten. Für die Betroffenen schwinden dadurch aber auch die Möglichkeiten, die Verbreitung der eigenen Daten zu steuern.

Bereits in der Botschaft zum StReG wurden die gesellschaftlichen Auswirkungen der Gesamtrevision des Strafregisterrechts auf die Sicherheit und den Datenschutz einlässlich erörtert; sie brauchen hier nicht wiederholt zu werden.

Für die Umwelt sind keine besonderen Auswirkungen zu erwarten.

4 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

In der «Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–2023» (vgl. BBl 2020 1777) sind die aktuellen strategischen Leitlinien und Ziele des Bundesrates formuliert. Darin wird festgehalten, dass die Schweiz die Chancen der Digitalisierung nutzen solle. Dies beinhalte, dass die öffentliche Verwaltung ihre staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital erbringen solle. Dabei müsse aber auch den steigenden Ansprüchen an Transparenz und Sicherheit Rechnung getragen werden. Um die Mehrfachanwendung von Lösungen und Daten zu ermöglichen, sei die Interoperabilität von E-Government-Anwendungen innerhalb der und zwischen den drei Staatsebenen zu fördern.

Mit der neuen Strafregisterverordnung werden die notwendigen Rahmenbedingungen gesetzt, damit der Neubau des Strafregister-Informationssystems VOSTRA in Betrieb genommen werden kann. Dieser Schritt lässt sich mit der E-Government-Strategie des Bundesrates durchaus vereinbaren, denn die neue Datenbank erlaubt es, die Prozesse innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie gegen aussen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten:

− Die neue, klarer strukturierte Benutzeroberfläche erleichtert den Nutzerin-

nen und Nutzern die Erfassung, Pflege und Interpretation der Daten.