Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/35: Erwachsenenschutzrecht – Änderung des ZGB · 43 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz)
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetz- buches (Erwachsenenschutz) eröffnet, um das geltende Erwachsenenschutzrecht punktuell zu verbessern. Die Vorlage zielt insbesondere auf die Förderung des Selbstbestimmungs- rechts sowie die Stärkung der Solidarität in der Familie ab. Zudem sollen damit verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt werden, die seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes im 2013 eingereicht wurden. Die Vernehmlas- sung dauerte bis zum 31. Mai 2023.
26 Kantone, 5 politische Parteien, 63 Organisationen und Privatpersonen haben Stellung be- zogen. Insgesamt gingen damit 94 Stellungnahmen ein.
Die Stossrichtung der Vorlage wird von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Lediglich 2 Kantone, 1 politische Partei, 6 Organisationen und 2 Privat- personen lehnen die Vorlage ab bzw. beantragen ihre Zurückstellung. Die Vorlage sollte ihrer Ansicht nach durch weitere Themen ergänzt werden, wie zum Beispiel die Abschaffung der umfassenden Beistandschaft und die Neuregelung der fürsorgerischen Unterbringung.
Sowohl die Förderung des Selbstbestimmungsrechts – indem der Vorsorgeauftrag künftig bei einer Amtsstelle hinterlegt werden können soll – als auch die Stärkung der Solidarität der Fa- milie durch die Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsrechte auf faktische Lebenspartner und Lebenspartnerinnen und durch den verbesserten Einbezug nahestehender Personen – die neu im Gesetz definiert werden sollen – in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden werden mehrheitlich begrüsst. Zu den einzelnen Bestimmun- gen wurde aber eine Vielzahl von Bemerkungen und Änderungsvorschlägen formuliert – so- wohl von den zustimmenden als auch von den ablehnenden Vernehmlassungsteilnehmen- den.
1 Allgemeines
1.1 Überblick
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf Änderung des Zivilgesetzbuches1 (Erwach- senenschutz) (VE-ZGB) dauerte vom 22. Februar 2023 bis zum 31. Mai 2023.
Stellung genommen haben 26 Kantone, 5 politische Parteien, 60 Organisationen2 und 4 Pri- vatpersonen (in 3 Stellungnahmen3). Ein Kanton4 hat allerdings auf eigene Ausführungen ver- zichtet und stattdessen auf die Stellungnahme der Konferenz für Kindes- und Erwachsenen- schutz (KOKES) verwiesen, welche vollumfänglich unterstützt wird.5 Insgesamt gingen damit 94 Stellungnahmen ein.
2 Organisationen6 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210.
2 Darunter 21 Organisationen mit einer identischen Stellungnahme: eine von Insieme Schweiz, die Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung, und 20 von Insieme Regionalvereinen. Nachfolgend werden diese Stellungnahmen jeweils als «21xInsieme» aufgeführt.
3 Luca Maranta und Daniel Rosch haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht (Maranta/Rosch).
4 OW.
5 Auch SZ (S. 1) schliesst sich der Stellungnahme der KOKES an, aber mit zwei Ausnahmen (vgl. Art. 401 Abs. 4 und 443 Abs. 3 VE-ZGB).
6 UNIL, Schweizerischer Arbeitgeberverband.