Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/35: Erwachsenenschutzrecht – Änderung des ZGB · 43 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz)

1.2 Gegenstand der Vernehmlassung

Trotz der positiven Bilanz zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 schlägt der Bundesrat punktuelle Verbes- serungen vor. Das Selbstbestimmungsrecht soll gefördert werden, indem der Vorsorgeauftrag künftig bei einer Amtsstelle hinterlegt werden können soll. Verbesserungs- und Handlungsbe- darf besteht aber vor allem in der Stärkung der Familiensolidarität. Zum einen soll diese durch eine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsrechte auf faktische Lebenspartner und Lebenspartnerinnen erreicht werden. Zum anderen durch einen verbesserten Einbezug nahe- stehender Personen – die neu im Gesetz definiert werden – in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Weiter soll die Einsetzung naheste- hender Personen als Beistandspersonen von der KESB verstärkt geprüft werden. Daneben sollen Melderechte und -pflichten im Erwachsenenschutz verbessert und es soll eine neue gesetzliche Regelung zur Schaffung schweizweit einheitlicher statistischer Grundlagen und Kennzahlen zu den Schutzmassnahmen eingeführt werden. Weiter soll die örtliche Zustän- digkeit von KESB und Gericht im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung geregelt werden. Schliesslich wird auch eine Anpassung der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Regelun- gen zu Mitteilungen und Auskunft über Erwachsenenschutzmassnahmen vorgeschlagen.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Privatpersonen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf

Die Mehrheit der Eingaben setzt sich sowohl mit den grundlegenden Zielsetzungen der Vor- lage auseinander, als auch mit den konkreten Vorschlägen. Nur 3 Kantone7, 12 Organisatio- nen8 und 1 Privatperson9 haben sich nicht in allgemeiner Weise zur Vorlage geäussert, son- dern auf eine fachtechnische Beurteilung beschränkt.

3.1 Zustimmung zu Stossrichtung und Eckwerten der Vorlage

2 Kantone10 sind vollumfänglich mit der Vorlage einverstanden.

Die Mehrheit der anderen Vernehmlassungsteilnehmenden, insgesamt 66, stimmt zumindest der Stossrichtung der Vorlage zu, darunter 19 Kantone11, 4 politische Parteien12 sowie 42 Or- ganisationen13 und 1 Privatperson14.

7 NW, VS, ZG.

8 AS, ATD, EKS, KinderschutzCH, Leaving Care, mfe, SAV, SGAIM, SNV, SVZ, VSED, VZE.

9 Neuenschwander.

10 JU, SG.

11 AG (S. 1), AI (S. 1), BE (S. 1), BL (S. 1), BS (S. 1), FR (S. 1), GE (S. 1), GL (S. 1), GR (S. 1), LU (S. 1), NE (S. 1), OW (S. 1), SH (S. 1), SO (S. 1), SZ (S. 1), TG (S. 1), TI (S. 1), VD (S. 2), ZH (S. 1).

12 Die Mitte (S. 1), FDP (S. 1), Grüne (S. 1), SP (S. 1).

13 ARTISET (S. 1), AvenirSocial (S. 2), BFH (S. 1), FMH (S. 1), FSP (S. 1), HES-SO (S. 1), 21x Insieme (S. 1), KOKES (S. 1), KSG (S. 1), Pro Mente Sana FR (S. 1), Pro Senectute (S. 1), Raiffeisen (S. 1), SAMW (S. 1), SBVg (S. 1), SGV (S. 1), SGV-USAM (S. 1), SKHG (S. 1), SSV (S. 1), SVBB (S. 2), SVR (S. 1), UNIGE (S. 1), UNINE (S. 1).

14 Schwander (S. 1).