Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
ohne dabei die Ziele der Energiestrategie 2050 zu tangieren. SES und SSOL empfehlen einen direkten Gegenvorschlag, der die Kompetenzen des Bundes bei der Schutz- und Nutzungsplanung im Bereich erneuerbare Energien und Biodiversität stärke (Art. 78 bzw. 89 BV).
Der SWV und ein Teil seiner Unterstützer (EK, KHR, KwO, SSH) sowie Alpiq und SWG haben keine allgemeine Beurteilung der Vorlage eingereicht, sondern sich themen- und artikelspezifisch geäussert.
3.10 Land- und Forstwirtschaft
Der Grossteil der stellungnehmenden Akteure aus der Land- und Forstwirtschaft (BVNW,
BVOW, BVUR, BVSZ, JULA, LBV, SBV-USP, SGBV, SOBV, VSGP, ZBB) anerkennt die bestehenden Herausforderungen im Bereich Biodiversität, können die Vorlage aber nur dann annehmen, sofern ihre Forderungen berücksichtigt sind und die Vorlage entsprechend angepasst ist.
Vier Akteure (AGORA, SBLV, TFWHE, WaldSchweiz) lehnen die Vorlage als zu weitgehend ab. SBLV hebt insbesondere hervor, dass die Anstrengungen auf die Qualität (Aufwertung) der Biodiversitätsflächen zu konzentrieren sind, anstatt den Umfang der Flächen weiter auszudehnen.
Begrüsst wird die Vorlage von drei stellungnehmenden Akteuren (SAV, SBH, VKMB). Sie haben diverse Anpassungsanträge.
Sieben Akteure (BOSS, BWB, PT, SFV, SKEK, SVIL, SZV) geben keine generelle Beurteilung der Vorlage ab.
3.11 Jagd- und Fischerei
Drei stellungnehmende Akteure der Jagd und Fischerei (VSLvGRT, VSvGZ, LWG), die eine identische Stellungnahme abgegeben haben, stimmen der Vorlage im Grundsatz zu. Die Stellungnehmenden schlagen insbesondere vor, den angepassten Gesetzesartikel 7a für Vorranggebiete für die Weidewirtschaft in das JSG einzuführen, um die Artenvielfalt zu schützen und die Weidewirtschaft auch künftig in nicht schützbaren Gebieten sicherzustellen.
Ein Akteur der Jagd und Fischerei (BVSGRT) lehnt die Vorlage als untauglich ab, da der Schutz der Kulturlandschaft nicht angesprochen wird.
In zwei Stellungnahmen (JS, SFV-FSP) fehlt eine allgemeine Beurteilung der Vorlage.
3.12 Kulturbereich
Sämtliche Akteure im Kulturbereich teilen die Ansicht, dass ein dringlicher Handlungsbedarf für eine Förderung von Biodiversität und Baukultur besteht.
Der Schweizerische Heimatschutz (SHS) und 14 Sektionen sowie der Stadtzüricher Heimatschutz SZH unterstützen die Stellungnahme des Trägervereins Biodiversität (siehe Abschnitt 3.7) und fordern entsprechend eine Verschärfung der Vorlage.
Auch vier weitere stellungnehmende Akteure (AGUS, ARS, AS, SCGUP), die eine identische Stellungnahme eingereicht haben, begrüssen die vorgesehene Stärkung der Schutzanliegen durch die Festschreibung der Berücksichtigungspflicht in Art. 12h sowie der Förderung der Baukultur im Natur‐ und Heimatschutzgesetz. Allerdings wünschen sie Ergänzungen und Verschärfungen, um die angestrebten Schutzziele nachhaltig umzusetzen.
Ebenfalls unterstützt wird die Vorlage von sechs weiteren Akteuren des Kulturbereichs (AKD, AP, DAH, MCAH, NIKE, SAM).
Die Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra (FFW_HN) sind in ihrer gemeinsamen Stellungnahme der Ansicht, dass die Vorlage für einen besseren Schutz der Biodiversität, der
10/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774